Seit vielen Jahren müssen sich unliebsame Versicherungskunden in einer „schwarzen Liste“ speichern lassen. Auf diese Liste haben andere Versicherungen Zugriff mit der Folge, dass Anträge oft abgelehnt werden – ohne dass der Kunde überhaupt den Grund erfährt.
Der GDV, in dem die deutschen Versicherer zusammengeschlossen sind, muss die Liste jetzt auf Druck von Datenschützern transparent machen. Wer wissen will, was über ihn in der Liste steht, kann eine Anfrage an den GDV richten. Außerdem gibt es jetzt Regeln, was gespeichert werden darf.