Die „Vereinigung deutscher Prädikatsanwälte“ muss sich mit einem für sie unangenehmen Urteil herumschlagen. Das Landgericht Regensburg hat ihr mit Urteil vom 14. Januar 2009 den Betrieb des Internetportals untersagt.
Nach Ansicht des Gerichts ist die Werbung mit dem Attribut „Prädikatsanwalt“ irreführend. Es gebe bereits so viele „Prädikatsanwälte“, dass von einer Spitzengruppe besonders brillanter Juristen nicht gesprochen werden könne.
Das Urteil scheint noch nicht rechtskräftig zu sein, denn die Seite ist weiter online.