Das Landgericht gibt mir Gelegenheit, bis zum 15. April 2009 zum Schriftsatz der anderen Seite Stellung zu nehmen.
Das ist nett, zumal im Schriftsatz, zu dem ich mich äußern soll, nur steht:
Wir bestreiten den tatsächlichen Vortrag im gegnerischen Schriftsatz und verweisen zur Vermeidung von Wiederholungen auf unseren bisherigen Sachvortrag.
Ich werde mich also kurz fassen können.