Tja, da will jemand meinen Mandanten mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit als Autoknacker erkannt haben. Um 4.35 Uhr an einem Oktobertag, da ist es gemeinhin dunkel draußen, will er auf dem weitläufigen Parkplatz der Universität gesehen haben, wie der Betreffende ein Navigationsgerät stahl.
Vorgelegt wurden dem Zeugen die Fotos meines Mandanten, die im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung gemacht wurden. Kleines Problem: Die Bilder sind mindestens vier oder fünf Jahre alt. Denn da hatte mein Auftraggeber das letzte Mal Ärger mit der Justiz. Wie das bei jungen Leuten so ist – heute, mit 22 Jahren, sieht er ganz anders aus.
Der Ermittlungsrichter hat trotzdem die Hausdurchsuchung angeordnet. Gefunden wurde nichts. Und jetzt reden wir über die restlichen 10 Prozent.