Der Zoll erwischt im deutsch-niederländischen Grenzgebiet ja so manchen, der was zum Rauchen mitbringt. Im Formblatt der Anzeige heißt es:
Dem/der unten genannten Beschuldigten wurde um … Uhr eröffnet, dass gegen ihn/sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist…
Formal ist das wegen den Zuständigkeiten des Zolls sicher nicht zu beanstanden. Meine Mandanten sorgen sich aber mitunter, ob sie nicht nur eine Strafe bekommen, sondern auch noch eine Art Gras-Einfuhrsteuer zahlen müssen.
So weit scheint es nach meiner Erfahrung aber nicht zu kommen…