Die Polizei hat meinem Mandanten eine Wunschliste geschickt. Sie möchte von ihm
* die Aufnahme von Zehnfingerabdrücken;
* die Aufnahme eines dreiteiligen Lichtbildes (Profil, Portrait und Halbprofil);
* die Fertigung einer Ganzaufnahme;
* Feststellung äußerer körperlicher Merkmale und
* die Aufnahme von Handflächeninnenabdrücken.
Es handelt sich um einen kreuzbiederen Mann. Fester Wohnsitz, Angestellter, Familie. Keine Vorstrafen. Auf seinem Rechner sollen sich kinderpornografische Bilder befunden haben; das Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Begründet wird die erkennungsdienstliche Behandlung so:
Aufgrund des bei Ihnen vorgefundenen umfangreichen kinderpornografischen Materials ist von einer pädosexuellen Disposition bzw. Pädophilie Ihrer Person auszugehen. Bei einem entsprechenden Zusammenkommen von sexueller Stimulation und sich bietender Tatgelegenheit sind reale sexeuelle Übergriffe Ihrerseits auf Kinder nicht auszuschließen.
Hinsichtlich dieser Einschätzung ist es unerheblich, dass Sie bisher nicht kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten sind. Vielmehr erfährt in Ihrem Fall die Schwere der sexuellen Übergriffe und der Umfang des beschriebenen Bild-/und Filmmaterials eine besondere Bedeutung.
Somit besteht die begründete Gefahr, dass Sie auch in Zukunft Ihren Neigungen folgend in Erscheinung treten werden … bis hin zu realen sexuellen Übergriffen zum Nachteil von Kindern.
Die Argumentation enthält so ziemlich alle Fehlschlüsse, die in diesem Kontext möglich sind. Das dürfte spannend werden, vor dem Verwaltungsgericht.