In einer Strafsache hatte ich Terminsverlegung beantragt, weil ich an dem Tag nicht kann. Nun schreibt mir der Richter am Amtsgericht Düsseldorf:
… werden Sie gebeten, den Urlaub durch Belege nachzuweisen.
Das Wort eines Rechtsanwalts ist halt auch nicht mehr das, was es mal war. Schicke ich dem misstrauischen Herrn halt eine Kopie der Buchungsbestätigung für das E-Ticket.
Zu meiner Freude ist auch darauf vermerkt, dass dass das Ticket schon vor etlichen Monaten gekauft wurde.