Höflichstes Ersuchen

Die Kriminalpolizei lädt vor und merkt an:

Im Falle einer anwaltl. Bestellung wird höflichst um Übersendung der anwaltlichen Bestellung nebst Vollmacht per FAX an hiesige Dienststelle ersucht.

Hat sich da ein Volljurist in den Ermittlungsdienst verirrt?