Aus der Bescheinigung eines Gefängnisses:
Der o.g. Gefangene ist am 03.12.2008 und am 11.12.2008 als Zeuge herangezogen worden. Er hat sich aus diesem Anlass am 03.12.2008 und am 11.12. 2008 nicht in der Anstalt befunden.
Dadurch ist ihm Arbeitsentgelt in Höhe von 21,48 € entgangen.