Die Polizei lädt meinen Mandanten vor, mit der Begründung:
… Anfangsverdacht (einer Straftat / Gefahr) Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.
Der fürsorgliche Staat zeigt sich auch daran, dass er keinen Unterschied zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr macht. Und, ja, an ihren Textbausteinen könnt ihr sie erkennen.