Die Firma infoscore Forderungsmanagement GmbH, ein schnödes Inkassobüro, sieht das schon ganz richtig. Zum Einwand, der Mandant habe nur ein WLAN betrieben und selbst keine Filme getauscht, schreibt sie zusammenfassend:
Unstreitig haftet deshalb der Anschlussinhaber als Mitstörer zumindest auf Unterlassung.
Aber was wird geltend gemacht? Schadensersatz.