Gängige Kungelei

Also doch! Der Skandal um die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) wird strafrechtlich aufgearbeitet. Nach etlichem Hick-Hack in der Justiz sitzt Wilfried F., der Fraktionsvorsitzende der Krefelder CDU, nun auf der Anklagebank im Landgericht Düsseldorf. Dessen 4. große Strafkammer hatte noch vor acht Monaten die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen. Das Oberlandesgericht (OLG) indes hat nun einen hinreichenden Tatverdacht klar bejaht. F. muss sich wegen Abgeordnetenbestechung sowie Anstiftung zur Bestechlichkeit und Untreue verantworten.

Zu ihm gehören vier mutmaßliche Mittäter. Es geht um eine offenbar gängige Kungelei. Die Stadt Krefeld hatte vor sieben Jahren an die LEG eine Abwassergebühren-Forderung von 2,6 Millionen Mark – ob die denn nicht, so das Ansinnen der LEG an F., um die Hälfte gekürzt werden könne? „In unmittelbaren Zusammenhang damit“, so die Anklage, zahlte die LEG für Scheinrechnungen zweimal rund 260.000 Mark.

Eine Tranche soll an den Krefelder Eishockey-Club „Pinguine“ gegangen sein. Dessen Generalbevollmächtigter war, bis die Chose aufflog, besagter Christdemokrat F. Die andere Hälfte der LEG-Gefälligkeit soll der SPD-nahe Verein zur Förderung der Jugendarbeit e. V. in Dortmund bekommen haben.

Dafür hat laut Anklage Sozialdemokrat Klaus L. gesorgt, damals Beigeordneter der Stadt Krefeld. Ihm wird Bestechlichkeit und Untreue vorgeworfen. Weil er das Geld angenommen hat, sitzt Hans S., seinerzeit Geschäftsführer des Dortmunder Vereins, wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit vor Gericht. Dort trifft er Rainer W., den Ex-LEG- Geschäftsführer und einen Prokuristen – weil beide das Geld abgezweigt haben sollen, sind sie der Bestechung, der Beihilfe zur Untreue sowie Abgeordnetenbestechung angeklagt.

W. war erst kürzlich zu zwei Jahren Bewährungshaft verurteilt worden. Deswegen droht ihm jetzt ein Gefängnisaufenthalt. (pbd)

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