Vollmachten gehören nicht zur spannendsten Lektüre. Heute hatte ich aber Grund, mir das Formular einer Strafverteidigerin näher anzusehen. In ihrer Vollmacht heißt es:
Die Vollmacht gewährt folgende Rechte: …
9. Handakten und Urkunden, sofern diese nicht binnen 6 Monaten nach Erledigung des Auftrags oder Beendigung der Sache abverlangt worden sind, zu vernichten.
Die normale Aufbewahrungspflicht beträgt wohl fünf Jahre.