Als ihr Nachbar verhaftet wurde, wollte Familie S. nicht tatenlos zusehen. Dieser Familie habe ich schon in unzähligen Angelegenheiten geholfen. Sie beauftragten mich, dem Verhafteten zu helfen. Das habe ich auch getan.
Nach einiger Zeit haben sich dann auch seine Angehörigen um den Mann gekümmert. Und, wie das halt so ist, noch zwei weitere Anwälte beauftragt. Damit habe ich kein Problem. Auch nicht mit der Mandatskündigung, die jetzt nach einigen Wochen eintrudelte.
Was allerdings nun nachtröpfelt, ist schon bemerkenswert. Einer der neuen Anwälte fordert mich mit Fristsetzung auf, über den erhaltenen Kostenvorschuss abzurechnen. Einen eventuellen Überschuss soll ich auf sein Konto überweisen.
Möglicherweise hat es ihm sein Mandant nicht gesagt: Der Kostenvorschuss kam von den Nachbarn. Wie sollte der Verhaftete auch selbst gezahlt haben; er bezieht seit Jahren Hartz IV.
Ich habe vorsichtshalber bei dem Mitglied der Familie S. nachgefragt, welches das Geld bezahlt hat. Meine Erwartung bestätigte sich. Die selbstlosen Helfer wissen von gar nichts. Sie sind strikt dagegen, dass auch nur ein Cent ihres Geldes an ihnen unbekannte Anwälte fließt.
Ich fürchte, ich muss die offenkundige Erwartung des forschen Kollegen enttäuschen. Für ihn wird wohl doch nicht mehr herausspringen als das, womit der Staat einen Pflichtverteidiger entlohnt.