Vorhin fuhr mich ein Strafrichter an. Was mir den einfalle, ihn in der Hauptverhandlung mit seinem Namen anzureden? „Das heißt Herr Vorsitzender, Herr Verteidiger.“
Ich habe ihm gesagt, dass ich mich nach seinen Wünschen richte und ihn so anrede, wie er es für ziemlich hält.
Damit war die Diskussion auch schon beendet.
Wenn ich mich nicht täusche, hat die Frau Staatsanwältin die Augen verdreht.