Verkehrszeichen nicht eindeutig

Weil er sein Motorrad in einem abgesperrten Bereich geparkt hatte, sollte ein Motorradfahrer in Karlsruhe 15 Euro blechen. Der Mann wandte aber ein, dass es an der fraglichen Stelle, einem Seeufer bei Karlsruhe, kein Halte- oder Parkverbot für Motorräder gibt. Außerdem habe er sein Motorrad geschoben.

Die Behörde berief sich auf dieses Verkehrszeichen:

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Dem Schild konnte das Oberlandesgericht Karlsruhe aber weder ein Schieb- noch ein Parkverbot entnehmen. Das Zeichen diene nur dazu, Kraftfahrzeuge am Ein- und Rumfahren im Gültigkeitsbereich des Schildes zu hindern. Eine andere Nutzung des Areals sei aber nicht untersagt. Jedenfalls sei es für einen normalen Verkehrsteilnehmer nicht zu erkennen, dass er sein Motorrad nicht mal schieben dürfe.

Vom angeblichen Parkverbot durch das Schild hielt das Gericht ebenfalls nichts. Parkverbote würden durch andere Schilder angeordnet.

(Pressemitteilung des Gerichts / Bild aus Wikimedia Commons)

Trampolin: Richter machen Selbstversuch

Um ein gerechtes Urteil zu finden, sind Zivilrichter des Oberlandesgerichts Köln (OLG) auf Trampoline geklettert – und hatten nach einigen Sprüngen erhebliche Schwierigkeiten, auf ihrem Gesäß zu landen. Unter diesem Eindruck sprachen sie einem 41-jährigen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche von vorläufig 1 Millionen Euro zu, der sich im Oktober 2004 auf einem der Sportgeräte unter den Augen seiner Tochter das Genick gebrochen hatte und seitdem querschnittsgelähmnt ist.

Der ungeübte Familienvater hatte nach ein paar Aufwärmversuchen einen Salto versucht, der mißlang. Er klagte gegen den Betreiber der Spielsporthalle, die sich auf ausgehängte „Wichtige Hinweise“ berief. Danach durfte die Sprunganlage von Kindern ab 4 Jahren und Erwachsenen benutzt werden, wenn die sich vor Saltosprüngen mit dem Gerät vertraut gemacht hatten machen und auch darauf achteteten, die Beine möglichst gestreckt zu halten, um einen Rückschlag beim Aufprall zu vermeiden.

Im ersten Prozess vor dem Landgericht Köln versicherte der Betreiber außerdem, die Trampolinanlage entspreche allen DIN-Vorschriften und sei auch vom TÜV abgenommen worden. Daraufhin rechnete das Landgericht dem 41-jährigen eine 50-prozentige Mitschuld an. Die reduzierte der 20. Zivilsenat des OLG jetzt nach seiner Sprungerfahrung auf 30 Prozent (AZ: 20 U 175/06). Der Mann habe das Trampolin als ein Spielgerät angesehen und grundsätzlich auf dessen Ungefährlichkeit vertraut. (pbd)

Analphabet kann nicht Deutscher werden

Ein Ausländer, der weder lesen noch schreiben kann, kann mangels Kenntnis der deutschen Schriftsprache nicht eingebürgert werden. Das hat der 13. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) entschieden.

Der 1970 geborene Kläger – ein türkischer Staatsangehöriger – lebt seit 1989 in Deutschland. Er hat nach eigenen Angaben nie die Schule besucht und kann weder lesen noch schreiben. Seit 1993 ist er als Asylberechtigter anerkannt und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis. Seinen Antrag auf Einbürgerung lehnten die Stadt Pforzheim und das Regierungspräsidium Karlsruhe ab, weil er nicht die sprachlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfülle. Seine dagegen gerichtete Klage wurde nun in der Berufungsinstanz abgewiesen.

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Nichts für Kinder

Die Kindersicherung der Firma F-Secure hält nicht viel vom law blog. Sie sperrt ihn wegen „Erotik“.

Wo, frage ich mich nur.

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(Danke an Gunther Schenk für den Hinweis)

Nachtschwärmer sind keine Foto-Objekte

In Diskotheken und Clubs wird ja gerne fotografiert. So mancher Gast findet sich dann auch schnell auf diversen Internetseiten wieder. Bei vielen bedient das die Eitelkeit, manche sind weniger erfreut.

Etwa der Besucher einer Münchner Diskothek, der sich nach der „Popparty“ plötzlich an prominenter Stelle auf einer Nachtschwärmer-Seite im Internet fand. Er hatte der Veröffentlichung seiner Bilder nicht zugestimmt.

Das Amtsgericht Ingolstadt untersagte dem Seitenbetreiber jetzt per einstweiliger Verfügung, die Bilder zu veröffentlichen.

Ein lesenswertes Urteil.

Der schöne Tag

Für unterbeschäftigte oder reiselustige Anwälte tun sich neue Möglichkeiten auf, wenn dieser Beschluss des Landgerichts Berlin die Runde macht. Ein Anwalt kann demnach auch die Kosten geltend machen, die er für die Anreise zu einem Verkündungstermin hat.

Die meisten Zivilgerichte entscheiden nicht am Tag der mündlichen Verhandlung. Sie beraumen vielmehr einen Verkündungstermin an. In diesem Termin wird lediglich die Entscheidung bekanntgegeben. Für den Kläger und den Beklagten sowie ihre Anwälte besteht keine Anwesenheitspflicht, wohl aber ein Anwesenheitsrecht.

In der Praxis geht niemand zu Verkündungsterminen. Da nichts mehr besprochen werden kann, wäre man nur Statist. Außerdem kommt das Ergebnis ohnehin per Post. Wenn man unbedingt kurzfristig Bescheid wissen will, reicht meistens ein Anruf auf der Geschäftsstelle des Gerichts.

Wenn die Regelung Bestand hat, werden sicher mehr Richter bei der Verkündung nicht mehr so einsam sein. Vor allem an Orten, wo man sich gleich noch einen schönen Tag machen kann.

Knast für einen Verblendeten

Der frühere Rechtsanwalt Horst Mahler ist zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er den Holocaust geleugnet hat.

Mich entsetzt es, wenn Menschen wegen ihrer Ansichten eingesperrt werden. Ja, auch wenn es jemanden wie diesen verblendeten Opa trifft.

Prozessbericht

Vorschlag zu den Kosten

Das habe ich auch nicht jeden Tag, dass der Mandant mit seiner Anfrage für eine Beratung gleich einen Vorschlag zu den Kosten macht:

Ich schlage eine Vergütung von einmalig 50 Euro zzgl. MWSt. vor.

Nun ja, bei dem Fragenkatalog kommen wir auf Anhieb nicht ins Geschäft.

Noch ca. 8 Monate

Die Staatsanwaltschaft Mannheim weist unaufgefordert auf Defizite hin. Zum Beispiel bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, in deren Rahmen Computer beschlagnahmt wurden:

Die Auswertung wird noch ca. 8 Monate in Anspruch nehmen.

Wenn der Mandant auf seine Hardware verzichten kann, ist das fast eine gute Nachricht. Die Zeit hilft im Ermittlungsverfahren meist nur einem – dem Beschuldigten.

Zahlungswege

Mit Schreiben vom 3. Februar 2009 rechnet die Gothaer Versicherung einen Unfallschaden ab. Heute, am 25. Februar 2009, geht das Geld auf unserem Konto ein.

22 Tage für eine Überweisung, auch nicht schlecht. Irgendwann werden Verzugszinsen echt ein Thema.

Verschlüsseln macht verdächtig

Aus einem Vernehmungsprotokoll:

Der bei Ihnen sichergestellte Computer ist teilweise mit dem Verschlüsselungsprogramm „Truecrypt“ verschlüsselt. Sie stehen im dringenden Verdacht, durch diese Verschlüsselung Ihre, aber auch die Tatbeteiligung Dritter zu verschleiern. Sind Sie bereit, diese Verschlüsselung preiszugeben?

Das alles mag zwar ein „Verdacht“ sein, aber sicher kein strafrechtlich relevanter. Die eigene Tatbeteiligung verschleiern ist nicht strafbar. Und eine Strafvereitelung ist die Verschlüsselung von Daten noch lange nicht.

Das hat der Polizist aber natürlich nicht erwähnt. Der Beschuldigte war so eingeschüchtert, dass er gleich mal alle Passworte auf einem Zettel notiert hat.

Bingo.

Üppige Bezahlung

Aus der Bescheinigung eines Gefängnisses:

Der o.g. Gefangene ist am 03.12.2008 und am 11.12.2008 als Zeuge herangezogen worden. Er hat sich aus diesem Anlass am 03.12.2008 und am 11.12. 2008 nicht in der Anstalt befunden.

Dadurch ist ihm Arbeitsentgelt in Höhe von 21,48 € entgangen.