Das in der Vergangenheit Gewünschte

Brief vom Vermieter:

… die neueste Rechtsprechung hat dazu geführt, dass die Regelungen in Ihrem Mietvertrag bezüglich der laufenden Schönheitsreparaturen § 8 Abs. 2 und bei Beendigung der Mietzeit § 12 Abs. 1 unwirksam geworden sind. Wir möchten aufgrund dessen, den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag unter Beachtung der Rechtsprechung neu fassen. In der Anlage fügen wir ein Angebot für eine Nachtragsvereinbarung bei, die dem von beiden Seiten in der Vergangenheit Gewünschten am nächsten kommt.

Die Mandantin war erfreut, als ich ihr bestätigte, dass der Vermieter den Abschluss der Vereinbarung nicht verlangen kann. Er kann auch nicht kündigen. Oder die Miete erhöhen, weil ihm durch die vom Bundesgerichtshof weggewischte Renovierungspflicht höhere Kosten entstehen.

Der Vermieter sollte außerdem mal mit seinem juristischen Berater sprechen. Die vorgeschlagene Neufassung dürfte nämlich auch unwirksam sein. Aber das ist ja nicht mein Problem.

Die Schattenseiten des Freispruchs

Freisprüche machen natürlich Freude. Allerdings nicht, wenn es um die Abrechnung geht. Über so einen Fall hatte ich gestern berichtet. Jetzt schreibt mir schon wieder ein beamteter Bedenkenträger. Diesmal ist es der Bezirksrevisor am Landgericht Wuppertal.

Er beanstandet, dass mein in Erkrath wohnender Mandant einen Düsseldorfer Strafverteidiger beauftragt hat, ihn vor dem Amtsgericht Mettmann zu vertreten. Für den Angeklagten habe sich keine Notwendigkeit ergeben, einen an einem „dritten Ort“ ansässigen Verteidiger zu beauftragen. Deshalb könnten die Reisekosten nicht erstattet werden. Wir sprechen über 14,40 Euro Fahrtkosten und 20,00 Euro Abwesenheitsgeld.

Ich könnte anmerken, wie schwierig es sich gestaltet, im beschaulichen Mettmann einen qualifizierten Strafverteidiger zu finden – wobei ich natürlich nichts ausschließen möchte. Der Anwaltsuchservice verzeichnet allerdings noch nicht mal einen Fachanwalt in Mettmann.

Zunächst habe ich es jedoch bei dem Hinweis belassen, dass ich den Mandanten schon aus anderen Sachen kenne. Deshalb besteht ein Vertrauensverhältnis. Dieses Vertrauensverhältnis ist jedenfalls wichtiger als die Reisekosten. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Anreise ja nun auch nicht sonderlich weit war. Mancher, der gewisse kulturelle Vorbehalte zurückstellt, könnte Erkrath – Mettmannn – Düsseldorf sogar als regional verbunden ansehen.

Ob die Richter in Wuppertal diese Ansicht teilen, ist mir eigentlich egal. Mich ärgert nur, welcher unglaubliche Aufwand mit solchen Kleinigkeiten betrieben wird.

Gas aus Westeuropa

Stadtwerke Düsseldorf:

Das Erdgas für Düsseldorf stammt aus westeuropäischen Quellen und zwar aus Norwegen, den Niederlanden und ein Teil auch aus Deutschland.

Das ist doch schon mal eine gute Nachricht. Die Heizungen im Büro und zu Hause laufen nämlich mit Gas.

Es wird von hier aus nicht bezweifelt

In einer Wirtschaftsstrafsache war ich als Pflichtverteidiger beigeordnet. Schon bei der ersten Akteneinsicht vor einigen Jahren übersandte mir der Staatsanwalt „10 Bände, 3 Sonderbände“.

Ich habe nach Abschluss des Verfahrens 623 Fotokopien angemeldet. Das ist exakt jene Zahl Seiten, die schon bei der ersten Akteneinsicht in unserem Kontenblatt notiert wurde. Danach ging die Akte noch ein paar Mal hin und her, es wurden dicke Gutachten geschickt, die auch kopiert werden mussten. Aber ich habe es wohlweislich bei der ersten Fotokopienzahl belassen.

Das Amtsgericht Essen honoriert meine Zurückhaltung nicht. Die Rechtspflegerin forderte mich auf, die Kopien einzureichen oder anzugeben, welche Seiten aus den Akten kopiert wurden.

Ich habe das abgelehnt, schon wegen dem damit verbundenen Arbeitsaufwand und den Kosten für ein Paket, die mir letztlich niemand erstattet. Jetzt schreibt mir das Gericht:

Es wird von hier aus nicht bezweifelt, dass die Kopien gefertigt wurden, jedoch ist zu prüfen, ob diese auch erstattungsfähig sind.

Als Verteidiger kann man sich mit Fug und Recht auf den Standpunkt stellen, dass die gesamte Akte kopiert werden muss. Wer weiß denn, ob früher oder später nicht ausgerechnet das unscheinbarste Stück Papier, und sei es eine Zahlungsanweisung, für das Verfahren relevant wird?

Abgesehen davon darf man sich gar nicht vorstellen, wie eine Beamtin jede Fotokopie darauf untersucht, ob sie „erstattungsfähig“ ist. Das bedeutet erst mal lesen und sich dann Gedanken machen, was der Anwalt wohl mit dem Blatt anfangen konnte. Das Ergebnis muss natürlich auch noch anschließend zu Papier gebracht werden, denn die Ablehnung der Fotokopierkosten erfordert ja eine nachvollziehbare Begründung.

Das klingt verdächtig nach Beschäftigungstherapie. Schon als Steuerzahler werde ich der Frau nicht die Freude machen und mich auf diese Diskussion einlassen. Auch auf die Gefahr hin, dann wieder dem Richter Arbeitszeit stehlen zu müssen, der über das Ansinnen der Rechtspflegerin entscheiden muss.

2 x nein

„Jedoch befindet sich auf der Festplatte ein sogenannter PGP-Container. Aufgrund einer Passwortverschlüsselung kann in diesen Datencontainer nicht Einblick genommen werden. Seitens des Beschuldigten wird eine Herausgabe des Entschlüsselungscodes verweigert.“

Die Staatsanwaltschaft fragte 2x nach, ob das Passwort herausgegeben wird. Die Antwort lautete 2 x nein.

Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wegen fehlenden Tatverdachts.

Es lohnt sich, seine Rechte als Beschuldigter zu kennen. Zu diese Rechten gehört auch, keine Passwörter nennen zu müssen.

Beamter muss eine halbe Million Euro erstatten

Ein ehemaliger Beamter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung muss dem Bund für die Entwendung von Druckerpatronen fast eine halbe Million Euro Schadensersatz leisten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der geständige und mittlerweile entlassene Beamte veräußerte in den Jahren 2003 bis 2007 Druckerpatronen des Bundesamtes in großer Menge an eine Solinger Firma und – zu einem geringeren Teil – über ebay. Das Bundesamt bezifferte den Schaden auf 491.114,53 € und forderte mittels Kostenbescheid diesen Betrag. Hiermit war der Beamte nicht einverstanden und erhob Klage.

Die Klage blieb erfolglos. Die Kostenforderung, so die Richter, sei auch der Höhe nach gerechtfertigt. Die Beklagte habe eine detaillierte Schadensberechnung vorgelegt. Der Einwand, ein Teil der entwendeten Druckerpatronen sei wegen Ablaufs des Verfalldatums wertlos gewesen, rechtfertige keine andere Bewertung.

Denn diese Druckerpatronen seien auch danach noch brauchbar und allenfalls weniger ergiebig gewesen. Überdies sei nicht ersichtlich, dass die Solinger Firma die Lieferungen in irgendeiner Weise beanstandet hätte. Von daher müsse der Kläger den von ihm angerichteten Schaden entsprechend den Ermittlungen der Beklagten ersetzen.

(via Jurabilis)

Neue Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist zum Jahresanfang aktualisiert worden. Eine Anpassung war erforderlich, weil sich die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld geändert haben.

In der Düsseldorfer Tabelle werden Unterhaltsleitlinien für Getrenntlebende und Kinder festgelegt. Die Tabelle wird mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag abgestimmt. Sie ist deshalb die praktisch wichtigste Orientierungshilfe für die Höhe des Unterhalts.

Zur Düsseldorfer Tabelle.

Streupflicht kann auf Mieter übertragen werden

Vermieter sind verpflichtet, bei Glätte für einen sicheren Zugang zum Haus zu sorgen. Sie können ihre Streupflicht aber auf andere übertragen. Diese Vereinbarung ist auch dann gültig, wenn die Übertragung nicht der Stadt mitgeteilt worden ist, wie es in einigen Regionen Pflicht ist. Stürzt ein Mieter, kann er von demjenigen, dem die Streupflicht übertragen worden ist, Schadensersatz verlangen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2008 (AZ: VI ZR 126/07), auf das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

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Ohne Bilder

Aus einem Vermerk des Sekretariats:

„47 FK / Kopie Ermittlungsakte an Mandant (ohne Bilder) am 16.12.“

Normalerweise versenden wir die gesamte Akte. Aber in Kipo-Verfahren bietet sich die kleine Einschränkung durchaus an.

Auf Antrag

Die Anklage war wackelig. Ich stellte dem Gericht unsere Sicht der Dinge dar, verbunden mit dem Antrag, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Monatelang tat sich darauf nichts.

Jetzt kam folgender Brief:

Die Staatsanwaltschaft hat nachermittelt. Auf Antrag wird Ihnen für drei Tage Akteneinsicht gewährt.

Da fragt man sich doch, wieso der Richter die Akte nicht gleich übersendet. Ihm ist doch klar, dass ich mit seinem Einleitungssatz wenig anfangen kann. Aber ich glaube, ich habe rausgefunden, was den Richter bewegt. Er sorgt sich um die Landesfinanzen.

Der Verteidiger muss für die Akteneinsicht nämlich nur dann 12 Euro Versandkosten bezahlen, wenn er die Akteneinsicht beantragt hat. Für eine unaufgefordert übersandte Akte muss er nicht bezahlen. Der Richter möchte also einen Antrag auf Aktenensicht haben, damit er mir 12 Euro in Rechnung stellen kann.

Wirtschaftlich ist das Verhalten jedenfalls nicht. Ich möchte wetten, dass alleine das jetzige Schreiben den Staat fast schon die 12 Euro gekostet hat, die der Staatskasse nur ja nicht entgehen sollen.

Vom Beschleunigungsgebot in Strafsachen will ich gar nicht anfangen.

Basiszins fast halbiert

Der Basiszinssatz hat sich fast halbiert. Seit dem 1. Januar beträgt er nur noch 1,62 %; vorher waren es zuletzt 3,19 %.

Gut ist das für alle, die Verzugszinsen zahlen müssen. Der Verzugszins für Verbraucher liegt immer fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Er beträgt jetzt noch 6,62 %.