Gericht: Inkassobüro muss schließen

Der Widerruf der Erlaubnis für ein bekanntes Inkassobüro ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt gestern entschieden. Die Firma war vorwiegend für Anbieter von Internetabofallen tätig.

Wie zu hören ist, gibt es schon eine Neugründung in einem anderen Bundesland…

Zur Pressemitteilung des Gerichts: Weiterlesen

Elf Jahre nach dem Grundsatzurteil

Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut. Deshalb müssen Durchsuchungsbeschlüsse ziemlich viele Anforderungen erfüllen. So muss es einen auf Tatsachen gestützten Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung geben. Verhältnismäßig müssen solche Beschlüsse auch sein.

Nun der Durchsuchungsbeschluss eines Amtsgerichts:

Die Beschuldigte vertreibt über das Internetauktionshaus ebay unter dem Pseudonym „…“ eine OEM Version der Software „… 2008“ gemeinsam mit einer aus dem Internet heruntergeladenen und im Anschluss auf CD gebrannten Test-Version der Software „… 2009“. Gem. den lizenzrechtlichen Bestimmungen der Firma „…“ darf die OEM-Version nur in Verbindung mit Hardware verkauft werden. Dies weiß die Beschuldigte. Die Beschuldigte ist darüber hinaus … nicht berechtigt, die Testversion der Software „… 2009“ auf CD zu brennen…

Zur Frage, ob man OEM-Versionen verkaufen darf, hat der Bundesgerichtshof 1997 geurteilt:

Ein Software-Hersteller kann sein Interesse daran, dass eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, dass er von vornherein nur ein auf diesem Vertriebswege beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht worden, ist die Weiterleitung auf Grund der eingetretenden Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechtes ungeachtet seiner inhaltlichen Beschränkungen des eingeräumten Nutzungsrechtes frei.

Bei der beigefügten „Testversion“ handelt es sich gleichzeitig um ein von zig Servern frei downloadbares Upgrade, mit dem jeder Käufer der 2008-er Version während der Laufzeit seiner einjährigen Lizenz auf die 2009-er Version upgraden darf.

Selbst den Polizisten, die durch die Wohnung meiner Mandantin stapften, war der Beschluss nicht geheuer. Das will was heißen.

Fragestunde mit der Ministerin

Im Steuerhinterziehungsverfahren gegen Ex-Postchef Klaus Zumwinkel ist der Landes-Justizministerin eine Absprache zu einer Bewährungsstrafe „nicht bekannt“. Das betonte Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) gestern im Rechtsausschuss des Landtags.

Zu ähnlichen und anderen Gerüchten befragt, sprach sie von „viel Geschwätz“ über die Staatsanwaltschaft Bochum, deren Arbeit aber laufe „völlig unbeeinträchtigt weiter“ – es werde keine Änderungen der Ermittlungen geben.

Die aber gibt es gravierend im Verfahren gegen Harald F., den ehemaligen Abteilungsleiter des Umweltministeriums. „Die Ermittlungen sind überwiegend mangels Tatverdachts eingestellt worden“, berichtete Müller-Piepenkötter dem Parlament. Einzig beim Vorwurf der Untreue sehe die Staatsanwaltschaft Wuppertal noch Klärungsbedarf. F. saß drei Wochen in Untersuchungshaft, weil ihm vorübergehend auch banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen wurde.

Die Ministerin offenbarte gestern, dass es in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen 40 Beamte zu wenig gab, als dort ein Häftling durch Zellengenossen gequält wurde: Der Krankenstand sei zu dieser Zeit von 14 Prozent auf 20,3 gestiegen. Einen Zusammenhang mit der Misshandlung sieht die Ministerin aber nicht. (pbd)

Die zweitsimpelste Sache

Die schnelle Notiz. Sie sollte nicht an das Eingabegerät, ob nun Handy oder Netbook, gebunden sein. Sondern von jedem beliebigen Webzugang abgerufen werden können.

An sich die, nun ja, zweitsimpelste Sache der Welt. Wer sich auch immer ärgert, dass man dafür erst Programme öffnen oder sich groß einloggen muss, könnte mal einen Blick auf übernote werfen.

Mit der dezenten Firefox-Toolbar dürfte der Frust Vergangenheit sein.

Untätigkeit bei Untätigkeit

Aus dem Immobilienrechtsblog:

Etwa 1 1/2 Jahre nach Klageerhebung beim Verwaltungsgericht wegen eines Abwasserbescheids teilt das Gericht mit, dass das Verfahren jetzt von einer anderen Kammer bearbeitet werde. Das Aktenzeichen habe sich geändert. Ansonsten ist bislang nichts passiert. Die Klage ist übrigens eine Untätigkeitsklage. Also eine Klage, die erhoben worden ist, als die Behörde auch innerhalb angemessener Frist nicht über den Widerspruch gegen den Bescheid entscheiden wollte.

Täter und Opfer in wechselnden Rollen

Geschichten, die das Leben schreibt. Ich übergebe an die Pressestelle der Bremer Polizei:

Nach einem Einbruch in einen Kiosk am gestrigen Morgen in der Hemmstraße stehen Ermittler vor der Aufgabe, sich mit dem zunächst Geschädigten auch als Täter zu beschäftigen. Gleichzeitig musste der Einbrecher als späteres Opfer eingestuft werden. Kurz: Ein Wache schiebender Kioskbesitzer überrascht einen Einbrecher, der ihn mit einem Messer bedroht. Der Kioskbesitzer schlägt den Einbrecher mit einer Bierflasche nieder, verprügelt ihn mit einer Metallstange und sperrt ihn in den Kofferraum eines PKW ein.

Weiterlesen

Polnische Anschrift

Einem vermeintlich pfiffigem Autofahrer aus Haan hat es nichts genutzt, dass in seinem polnischen Führerschein auch eine polnische Anschrift steht. Weil es daran erhebliche Zweifel gibt, darf die Ordnungsbehörde des Landrats Mettmann dem 34-Jährigen das Autofahren verbieten.

Mit dieser Entscheidung in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) dem Führerscheintourismus innerhalb der Europäischen Union einen Riegel vorgeschoben (AZ: 16 B 1610/08). Auch andere Gerichte haben bereits so geurteilt.

Dem Mann war zuvor die deutsche Fahrerlaubnis enzogen worden, weil er von Rauschmitteln abhängig war. Eine notwendige medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) hat er stets abgelehnt. (pbd)

Das verschwundene Tütchen

Wo wir heute schon mal über Drogen gesprochen haben, fällt mir noch ein anderer Fall ein. Der Mandant sagt, die Polizisten – er spricht von zwei „munteren Gesellen“ – hätten ihm bei einer Verkehrskontrolle zwei Tütchen abgenommen. Eines mit zwei Gramm Gras, das andere mit drei Gramm.

Seltsamerweise taucht in der Anzeige und im Beschlagnahmeprotokoll nur die kleinere Tüte auf. Rätselhaft, wo die weiteren Drogen abhanden gekommen sein könnnten.

Eins steht allerdings fest: Wir werden uns nicht beschweren…

Im Bilde

Tchibo in der Düsseldorfer Altstadt, vor dem Schaufenster. Ein gut aufgelegter Schüler, so um die 17, zum anderen:

Ey, guck mal, ’n Taschenrechner für Blinde.

Sein Kollege:

Ne, ein Rechner für Vollspastis.

Yo!

Mit einem blauen Auge

Welche Strafe ist für 0,7 Gramm Marihuana angemessen, die der Beschuldigte selbst rauchen wollte? 100 Tagessätze zu 40 Euro jedenfalls nicht, mutmaßte ich im Beitrag „Wo fängt Willkür an?“

Heute haben wir diesen Fall verhandelt. Die Stimmung im Gerichtssaal war besser, als es die Vorgeschichte erwarten ließ. Richterin und Staatsanwältin interessierten sich erfreulicherweise für die Umstände, die zum Drogenkonsum führten. Und für die allgemeine Lebenssituation meines Mandanten, die nicht einfach ist. Der Wirtschaftskrise sei Dank.

Die 100 Tagessätze, da war man sich dann doch schnell einig, waren überhöht. Zumal sie über der Eintragungsgrenze von 90 Tagessätzen liegen. Was eine „Vorstrafe“ zur Folge hätte, die man auch einem Arbeitgeber nicht verschweigen darf, sofern er danach fragt. Das würde die Suche nach Arbeit nicht vereinfachen.

Die Sache deutlich tiefer hängen, das war aber auch nicht gewünscht. Eine Geldstrafe sei unausweichlich, verlautete von der Richterbank. Schon wegen einiger Vorstrafen meines Mandanten. Auch wenn keine Vorstrafe mit Betäubungsmitteln zu tun habe, müsse berücksichtigt werden, dass der Angeklagte schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.

Ich dagegen vertrat die Meinung, dass bei einer soooooooo geringen Menge nur einschlägige Vorstrafen gegen eine Einstellung sprechen können. Unstreitig ist das eine Ermessenssache des Gerichts. Wobei es, das habe ich allerdings so nicht gesagt, weil man nicht mit Selbstverständlichkeiten wie Rechtsmitteln droht, auf das Ermessen der letzten Instanz oder gar des Bundesverfassungsgerichts ankommt, sofern sich dieses mit der Problematik beschäftigen möchte.

Stattdessen habe ich für den Fall, dass das Gericht über eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen hinausgeht (unser pragmatisches Ziel), Beweisanträge angekündigt. Einmal, die mutmaßlichen Drogen anzusehen, um sich selbst sein Bild darüber zu machen, wie wenig 0,7 Gramm wirklich sind. Die 0,7 Gramm Marihuana waren natürlich nicht im Gerichtssaal. Ob sie noch hätten besorgt werden können, ohne den Zeitplan des Gerichts zu sprengen? Eher nicht…

Außerdem hätte ich beantragt, den Wirkstoffgehalt festzustellen. Der müsste nach all den Monaten mittlerweile gegen Null gehen, denn Tetrahydrocannabinol verfliegt, wenn es nicht ideal gelagert wird. Was bei der Polizei selten der Fall ist.

Nach einigem Hin und Her waren die 30 Tagessätze möglich. Die Höhe der Tagessätze wurde den Einkommensverhältnissen des Angeklagten angepasst und von 40 auf 5 Euro reduziert. Was eine Geldstrafe von insgesamt 150 Euro ergibt. Schon ein beträchtlicher Unterschied zu den 4.000 Euro, die der Betroffene ursprünglich zahlen sollte.

Ein Präzedenzfall wird aus der Geschichte nun nicht, sofern die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung geht. Mein Mandant legt jedenfalls keinen Wert, eine Etage höher vor dem Landgericht anzutreten. Er ist froh, mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein.

Wie nenne ich mein WLAN?

Unter den „verfügbaren Drahtlosnetzwerken“ zu Hause gibt es jetzt eins mit dem schönen Namen Knackwurst.

Natürlich unverschlüsselt. Vollpfosten hätte also auch gepasst.

Bochum, die Bewährungs-Maschine

Warum werden eigentlich alle Liechtenstein-Steuerfälle zentral in Bochum ermittelt? Und warum wehrt sich keiner der Beschuldigten gegen diesen Gerichtsstand, der frühere Postchef Klaus Zumwinkel eingeschlossen?

Die Süddeutsche Zeitung schildert brisante Hintergründe und gibt auch eine Antwort:

Obwohl die Lichtinghagen-Ära oft als gnadenlose Zeit für die Großen geschildert wird, gab es für reiche Steuersünder keinen besseren Platz als Bochum. Wer bereit war, Geldbußen in Millionenhöhe zu bezahlen, kam zumeist ohne Haft davon.

Dabei hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) erst neulich festgestellt, dass bei Steuerhinterziehung über einer Million Euro in der Regel kein Verzicht auf eine Haftstrafe möglich sei. Der Gerichtsplatz Bochum in Steuerstrafverfahren kostete die Reichen viel Geld, sicherte ihnen aber die Freiheit.

Bücher, wer will noch Bücher?

„Peleponnisos – Tagebuch einer Reise“ heißt das neue Buch des Berliner Rechtsanwalts, Autors und begeisterten Seglers Lothar Müller-Güldemeister. Er berichtet über einen abenteuerlichen Törn rund um seine Lieblingsinsel, der gleichzeitig eine Reise in die Vergangenheit und zu sich selbst wurde.

090113b

Wer sich für das Buch interessiert, ist hier richtig. Der Verlag spendiert den Lesern dieses Blogs drei Exemplare. Wer einen der Reiseberichte gewinnen möchte, schreibt einen Kommentar mit gültiger E-Mail-Adresse. Über diese E-Mail-Adressen benachrichtige ich dann die Gewinner. Die Bücher werden direkt vom Verlag verschickt.

Teilnahmeschluss: Donnerstag, 15. Januar, 10 Uhr.