Einem Schreiben der Staatsanwalschaft Heidelberg entnehme ich folgendes:
Nach den Regeln für den Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Heidelberg entscheidet der Bereitschaftsrichter eigenverantwortlich, ob er das Mobiltelefon zur Nachtzeit angeschaltet lässt oder nicht.
In meinem Fall hatte die Bereitschaftsrichterin ihr Mobiltelefon ausgeschaltet. Deshalb ordnete der Staatsanwalt eigenständig eine Durchsuchung an.
Wir halten fest: Es gibt Bereitschaftsrichter, die dann doch nicht bereitstehen, weil sie das Diensthandy ausschalten dürfen.
Man lernt nicht aus.