Überraschung: Nachdem sich der Rechtspfleger nun alle Akten und Sonderbände angesehen hat, die uns im Laufe des Verfahrens geschickt wurden, will er nicht mehr anzweifeln, dass 623 Fotokopien „erforderlich“ waren.
Die umgekehrte Vorgehensweise, also erst gucken und dann mäkeln, hätte einige unnötige Korrespondenz erspart.