Aus einem Schreiben des Amtsgerichts:
Es ist nicht erkennbar, inwiefern die Verteidigungsschrift vom 9. Januar 2009 den hiesigen Fall betrifft.
Ups, Aktenzeichen verwechselt. Immerhin geht es in beiden Sachen um denselben Mandanten.
Aus einem Schreiben des Amtsgerichts:
Es ist nicht erkennbar, inwiefern die Verteidigungsschrift vom 9. Januar 2009 den hiesigen Fall betrifft.
Ups, Aktenzeichen verwechselt. Immerhin geht es in beiden Sachen um denselben Mandanten.