Minuten-Termine

Vorhin meine Pflichtverteidiger-Gebühren in einer bemerkenswerten Sache abgerechnet. Der Mandant war einmal am Amtsgericht nicht erschienen. Zweimal fehlte er vor dem Landgericht, das über die Berufung verhandeln wollte.

War meist nicht seine Schuld. Es gab Probleme mit den Ladungen. Eimal war er, glaube ich mich zu erinnern, auch kurzfristig erkrankt.

Macht ingesamt fünf Hauptverhandlungstage. Drei dauerten nur nur einige Minuten. Sie werden aber mit den Pauschalsätzen so vergütet, als hätte eine „richtige “ Hauptverhandlung stattgefunden.

So was könnte ruhig öfter passieren, rein betriebswirtschaftlich gesehen.