Das Gericht erwägt der Frage nachzugehen, ob eine „Zusatzvereinbarung“ zum Mietvertrag individuell ausgehandelt wurde. Oder ob es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt.
Der Vertrag ist aus dem Jahr 1977.
Die Vernehmung der Zeugen wird bestimmt interessant. So denn noch möglich.