Der Fall Zumwinkel.
Fällt nur mir was auf?
Im Vorfeld war davon die Rede, die Staatsanwaltschaft habe der Verteidigung zugesagt, im Falle eines Geständnisses auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren zu plädieren. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum wurde in diversen Medien mit dem Satz zitiert, es sei unüblich, dass Gerichte über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehen.
Das Landgericht Bochum beraumt für die Hauptverhandlung zwei Tage an. Offensichtlich ist dem Gericht zumindest bekannt, dass Zumwinkel gestehen wird. Denn ansonsten käme man mit zwei Verhandlungstagen nicht hin. Sicher nicht.
Der ehemalige Postchef kommt zum Gericht. Nach der Mittagspause legt er die Karten auf den Tisch. Er vergibt damit insbesondere die Möglichkeit, ein Verwertungsverbot der Beweismittel geltend zu machen, die ja durch anrüchiges staatliches Handeln erlangt wurden. Er lässt gleichzeitig jede Chance fahren, dass man ihm vielleicht doch nicht alles nachweisen kann. Und jede Gelegenheit, die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben.
Der Vorsitzende Richter der 12. Großen Strafkammer, Wolfgang Mittrup, widersprach jedoch Spekulationen, es habe Absprachen über eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten gegeben. „Eine irgendwie geartete Absprache zur konkreten Strafhöhe gibt es nicht.“ Und er fügte hinzu: „Dieses Verfahren wird genauso geführt wie jedes andere.“
Es mag vielleicht kein Papier geben, auf dem eine Absprache festgehalten ist. Aber das ist auch nicht üblich. Ich kann mir nach dem bisherigen Ablauf allerdings nicht vorstellen, dass es keine wechselseitigen Signale gegeben hat, welche die Weichen in eine ganz bestimmte Richtung stellten. Es ist dann mitunter Sache und Risiko des Angeklagten, auf diese Signale zu vertrauen und die Vorleistung in Form des Geständnisses zu erbringen.
Neu ist mir nur, dass dieses stillschweigende Verstehen keine Absprache wäre. Aber man lernt halt immer dazu.
Sogar vom Schmierentheater.
Zum Thema: Ausgang des Verfahrens scheint programmiert