Ein Mandant hatte einen Verkehrsunfall. Er war schuld. Der Schaden seeeehr hoch. Die Haftpflichtversicherung stufte ihn etliche Klassen zurück. Weit mehr, als er erwartet hatte. Telefonische Auskunft: „Das liegt an der Höhe des Schadens.“
Richtet sich der Rabattverlust wirklich nach dem Betrag, den die Autoversicherung zahlen musste? Ich dachte bisher, es kommt nur auf die Zahl der Unfälle an, wobei die Versicherer ihre Rückstufungstabelle selbst gestalten können.
Da wir das Thema nur beiläufig streiften, will der Mandant zunächst mal selbst googeln und mir Bescheid sagen. Rechtsberatung mal andersrum.