Aus einem Schriftsatz:
Die Beklagten verkennen, dass Fußleisten grundsätzlich keiner Abnutzung unterliegen.
Das werden alle Mieter bestätigen können. Ausgenommen vielleicht jene, die Kinder haben. Oder einmal im Jahr eine Party geben.
Aus einem Schriftsatz:
Die Beklagten verkennen, dass Fußleisten grundsätzlich keiner Abnutzung unterliegen.
Das werden alle Mieter bestätigen können. Ausgenommen vielleicht jene, die Kinder haben. Oder einmal im Jahr eine Party geben.