Habehabe ichich eingestellteingestellt

Am 4. April 2008 teilt mir die Staatsanwaltschaft mit:

Das Ermittlungsverfahren gegen Ihren Mandanten habe ich gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozeßordnung (StPO) eingestellt.

Am 19. Dezember teilt mir die Staatsanwaltschaft in der gleichen Sache mit:

Das Ermittlungsverfahren gegen Ihren Mandanten habe ich gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozeßordnung (StPO) eingestellt.

Die erste Nachricht war von einer Oberamtsanwältin. Die zweite von einem Staatsanwalt. Ich frage mich, wann ich dem Mandanten endgültig Entwarnung geben kann. Wenn der Oberstaatsanwalt als Gruppenleiter die Akte auch noch durchgesehen hat?