Die Mandantin hat den Telefonanbieter gewechselt. Von der Firma A. zur Firma V. Am 30. Dezember 2008 wurde der Wechsel, wie angekündigt, vollzogen. Die bis dahin tadellos funktionierenden Leitungen waren tot…
… und erwachten nicht wieder zum Leben. Entgegen der Ankündigung. Die Firma V. kennt auf die Beschwerden der Mandantin nur eine Reaktion: Der Fehler liege in der Hausleitung, dafür sei man nicht verantwortlich. Sogar als SMS wurde der Frau diese Nachricht geschickt. Gleich mehrmals, damit es sich auch einprägt.
Es wäre schon ein ziemlich merkwürdiger Zufall, wenn die Leitungen ausgerechnet an dem Tag kaputtgehen, an dem der Telefonanbieter gewechselt wird. Für den 30. Dezember ist auch nur mäßige Kälte gemeldet, kein Erdbeben.
Anscheinend erbt die Firma V. öfter marode Leitungen. Mir sind einige Fälle erinnerlich, in denen ähnlich argumentiert wurde. Auf ein Anwaltsschreiben mit deutlicher Fristsetzung und Kündigungsdrohung hin funktionierten die Leitungen dann meistens wieder. Und wenn nicht, wurde die Vertragsauflösung akzeptiert.
Sogar die Anwaltskosten hat V. gezahlt. Was den neuen Fall betrifft, bin ich deshalb guter Dinge.