Betriebskosten müssen bekanntlich bis zum Ablauf des Folgejahres abgerechnet sein. Eine spätere Korrektur ist in Grenzen möglich. Vor allem dann, wenn der Fehler nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt.
Vor diesem Hintergrund würde ich überlegen, ob ich es so formuliere wie dieser Vermieter:
Um die Verjährungsfristen einzuhalten, sind wir leider gezwungen, die Abrechnungen nun zu versenden. In dieser Abrechnung gibt es noch immer Positionen, die von Mietern bemängelt werden. Wir werden das Unternehmen, das für uns die Abrechnungen erstellt, beauftragen einzelne Positionen noch einmal zu prüfen und zu ändern. Wir werden Ihnen die Korrekturen im nächsten Jahr schnellstmöglich übersenden.
Zielsicherer kann man sich wohl nicht ins Knie schießen.