Untätigkeit bei Untätigkeit

Aus dem Immobilienrechtsblog:

Etwa 1 1/2 Jahre nach Klageerhebung beim Verwaltungsgericht wegen eines Abwasserbescheids teilt das Gericht mit, dass das Verfahren jetzt von einer anderen Kammer bearbeitet werde. Das Aktenzeichen habe sich geändert. Ansonsten ist bislang nichts passiert. Die Klage ist übrigens eine Untätigkeitsklage. Also eine Klage, die erhoben worden ist, als die Behörde auch innerhalb angemessener Frist nicht über den Widerspruch gegen den Bescheid entscheiden wollte.