Vorhin mit einem Richter telefoniert. Wir wollten einen Verhandlungstermin absprechen. „Moment“, sagte der Richter, „ich rufe den Terminkalender auf.“ Kurz darauf hatten wir Tag und Uhrzeit ausgemacht.
„So“, sagte der Richter. „Ich notiere das jetzt gleich mal, Moment, hier ist ein Zettel.“ Wie sich herausstellte, kann der Richter zwar den Terminkalender an seinem Dienst-PC einsehen. Eigene Einträge darf er aber nicht vornehmen. Das ist seiner Geschäftsstellenbeamtin vorbehalten.
„Nicht mal einen USB-Stick kann ich anschließen oder eine CD einlegen“, erzählte er mir noch. Alle externen Zugänge zum Rechner seien aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Wenn er Urteile zu Hause schreibe, müsse er sich die per E-Mail an den Dienstrechner senden. Aber nicht als Datei. Anlagen darf er auch nicht öffnen.
Wir reden hier über den Vorsitzenden einer Großen Strafkammer.