Praktisch erklärt

Der Mandant war erbost. Sein Vermieter schuldete ihm Geld und zahlte nicht. Da der Vermieter das wohl anders sieht, nahm mein Mandant bei Auszug kurzerhand Teile der Betriebseinrichtung mit. Darunter auch einige wertvolle Geräte.

Von mir wollte er jetzt unbedingt hören, das sei eine super Sache und genau der richtige Weg, um an sein Geld zu kommen. Meine Erläuterungen in zivil- als auch in strafrechtlicher Hinsicht riefen nur ungläubiges Kopfschütteln hervor.

Nun ja, ich habe mir dann einfach sein neues Nokia N95 genommen, das er vor sich auf dem Tisch liegen hatte. „Das Telefon kriegen Sie erst wieder, wenn Sie meine Beratungsrechnung über 400 Euro bezahlt haben.“

Die 400 Euro waren bewusst etwas hoch gegriffen. Jedenfalls hat er dann gleich verstanden, was ich meine. Die Beratung wurde doch noch ein Erfolg. Er wird die Sachen ganz schnell zurückbringen. Und den Vermieter, wenn nötig, verklagen.

Einen Moment sah aber alles ganz anders aus. Da habe ich geglaubt, er haut mich weg.