Ein ehemaliger Beamter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung muss dem Bund für die Entwendung von Druckerpatronen fast eine halbe Million Euro Schadensersatz leisten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der geständige und mittlerweile entlassene Beamte veräußerte in den Jahren 2003 bis 2007 Druckerpatronen des Bundesamtes in großer Menge an eine Solinger Firma und – zu einem geringeren Teil – über ebay. Das Bundesamt bezifferte den Schaden auf 491.114,53 € und forderte mittels Kostenbescheid diesen Betrag. Hiermit war der Beamte nicht einverstanden und erhob Klage.
Die Klage blieb erfolglos. Die Kostenforderung, so die Richter, sei auch der Höhe nach gerechtfertigt. Die Beklagte habe eine detaillierte Schadensberechnung vorgelegt. Der Einwand, ein Teil der entwendeten Druckerpatronen sei wegen Ablaufs des Verfalldatums wertlos gewesen, rechtfertige keine andere Bewertung.
Denn diese Druckerpatronen seien auch danach noch brauchbar und allenfalls weniger ergiebig gewesen. Überdies sei nicht ersichtlich, dass die Solinger Firma die Lieferungen in irgendeiner Weise beanstandet hätte. Von daher müsse der Kläger den von ihm angerichteten Schaden entsprechend den Ermittlungen der Beklagten ersetzen.