Vorab zum Bild: Hinter dem grünen Zaun, vor dem das Auto steht, ist keine Einfahrt. Sondern eine Fußgängertreppe. Zwischen Auto und Zaun ist ein Gehweg. Das Auto steht nicht auf der Fahrbahn, sondern auf einer Fläche zwischen Fahrbahn und Gehweg.
Trotzdem maulte mich eine Dame an: „Parken ist hier streng verboten.“ Die Gute arbeitet wahrscheinlich im Altenheim, zu dem die Einfahrt links vom Wagen führt, und ist blockwarttechnisch nicht ausgelastet.
„Sehen Sie denn nicht das Schild? Der Pfeil zeigt nach rechts.“ Deshalb dürfe ich auch nur rechts vom Pfeil parken.
Ich versuchte, ihren Irrtum zu erklären. Dass für einen bestimmten Bereich Parken ausdrücklich erlaubt ist, heißt nicht, dass Parken außerhalb dieses Bereiches verboten ist. Parken ist vielmehr erlaubt, wenn es, zusammengefasst, nicht um einen Gehweg handelt, kein Mittelstreifen in der Nähe ist, niemand behindert wird und, natürlich, kein Parkverbotsschild aufgestellt ist.
„Für die Fläche links vom Pfeil müsste schon ein Schild aufgestellt werden, dann würde ich da nicht mehr parken.“ Wie nicht anders zu erwarten, waren Argumente der Frau egal. Ich konnte dann auch nur noch mit den Schultern zucken und darauf hinweisen, dass ich mein Auto sehr oft da parke. Trotzdem habe ich noch keinen Strafzettel bekommen. Obwohl die betreffende Straße zum Lieblingsrevier der Verkehrsüberwachung gehört.
„Da haben sie ausnahmsweise mal recht“, ereiferte sich die Frau. „Der Hipo hat nämlich auch keine Ahnung.“
Da musste ich dann doch lachen. Wie gut, dass wenigstens einer Bescheid weiß.