Mit einer üppigen Mahlzeit fängt es an

Diese eine Tasse Kaffee, da sind sich die Experten sicher, die führt noch nicht zum zweitälteltesten Gewerbe der Welt. Aber schon das Spendieren einer üppigen Mahlzeit kann der Anfang zur Korruption sein. Um darauf auch anonyme Hinweise zu bekommen, hat das Dezernat 15 des
nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes (LKA) vor vier Jahren ein Bürgertelefon eingerichtet,
die gebührenfreie „Hotline Korruption“. In diesen Tagen wird der insgesamt tausendste Tipp erwartet.

Die meisten davon, so Dezernats-Vizechef Franz-Josef Meuter (51), waren wertvoll für die Strafverfolgungsbehörden. Eine anonyme Anzeige war es, die im Herbst 2005 den Professoren-Skandal um veruntreute Fördergelder an der Fachhochschule Gelsenkirchen auslöste. Ähnlich wurden die
Ermittler auf eine dubiose Ausschreibung aufmerksam – es ging um Elektroarbeiten
zur Brandschutzsanierung des städtischen Theodor-Heuss-Gymnasiums in Hagen.

Dabei trickste sich ein Ingenierurbüro auf den ersten Platz und hätte so die Stadt – wäre es nicht rechtzeitig erwischt worden – um 38 000 Euro geschädigt. Immer geht es bei solchen Fällen um den Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Diese Erklärung stammt von „Transparency International“, der weltweiten Antikorruptionsorganisation.

In der deutschen Abteilung ist Peter Hammacher, ein Rechtsanwalt in Frankfurt, zuständig für das
Thema Hinweise. Ohne die geht es nicht, sagt er. Und meint, dazu gehöre auch Zivilcourage. Denn wer etwa seinen Arbeitgeber verpetzt, dem droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes. Deswegen begrüßt der Jurist Hammacher, dass bald ein Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch geändert wird.

Damit hätten Arbeitnehmer ein Recht auf Anzeigen, ohne Nachteile zu erleiden. „Wir wollen klare,
saubere Hinweise mit Personalien“, fordert LKA-Spezialist Meuter. Er bietet dafür unter dem kostenfreien Anschluss 0800 567 78 78 garantierte Anonymität. Die Telefonnummer eines Anrufers werde nicht angezeigt oder gespeichert, es gebe keine Fangschaltung.

Die bisherige Ausbeute lässt sich offenbar sehen. Aus den bislang 938 bearbeiteten Tipps waren nur bei 120 keine konkreten Straftaten zu erkennen. Anderseits: Es wurden 637 Vorgänge mit Anzeigen oder Vermerken an Staatsanwaltschaften oder andere Polzeibehörden weitergeleitet. Und noch
einmal 27 an andere Bundesländer oder an das Bundeskriminalamt geschickt. Das
macht unterm Strich eine vorläufige Erfolgsquote von 70,70 Prozent.

Nicht einmal dabei: Die persönlichen Anzeigeerstatter. „Über die genaue Zahl führen
wir keine Statistik“, sagt Meuters Kollege Marius Richter (41): „Wer aber erst einmal mit uns zu tun hat, zu dem bauen wir Vertrauen auf“. Selbstverständlich erwähnt er auch die Beratung und Zusammenarbeit von und mit Industrie- und Handelskammern: „Wir zeigen, wie andere was erkennen können“.

Wie das ganz einfach für den meist schleichenden Anfang von Bestechungen geht, da kennt
Peter Hammacher von Transparency International einen einfachen Test – und beantwortet mit dem auch die Frage zur Grenze der Korruption. Wer ein 5-Sterne-Menü spendiert bekommt oder ein sonst ungewöhnliches Geschenk erhält, sollte das im Freundes- und Bekanntenkreis – vielleicht auch während des Kegelns oder beim Tennisspiel – erzählen.

Wenn er dabei in ein Gesicht blickt, dessen Miene sich verzieht, „dann stimmt etwas nicht“. (pbd)

Hintergrund: Das vor vier Jahren beim Landeskriminalamt eingerichtete Dezernat 15 kümmert sich landesweit mit 25 Beamten um die Korruptions- und Umweltkrimalität. Bei
solchen Delikten kommt es zur ressortübergreifenden Ermittlungsführung besonders mit Steuerfahndern, Rechnungsprüfern und Zöllnern. Zu den Aufgaben gehört auch die Beratung und Unterstützung anderer Behörden und die Auswertung von Artikeln und Leserbriefen der Tageszeitungen sowie von Berichten der elektronischen Medien.

In einem Netzwerk arbeitet das Dezernat 15 u.a. mit dem Umweltministerium, dem Landesrechnungshof und dem Landeskartellamt zusammen. Es hat ständige Kontakte zu den Schwerpunktstaatsanwaltschaften und den örtlichen Spezialdienstellen der Kriminalpolizei in Bochum, Dortmund, Köln und Wuppertal. Von dort kommt auch ab und zu personelle und fachliche Unterstützung. (pbd)

Von Porno zu Kinderporno

Beschluss eines Amtsgerichts:

… wird gemäß § 102 StPO die Durchsuchung der Wohn-, Geschäfts- und Nebenräume und Fahrzeuge der Beschuldigten sowie der Person der Beschuldigten angeordnet, da zu vermuten ist, dass sie zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, insbesondere kinderpornografische Schriften und Abbildungen sowie Speicherungen in PC und auf Datenträgern. …

Gründe:

Die Beschuldigte ist verdächtig, den Film „Die Rache der gierigen Maulfotze“ mehrfach im Internet über die Tauschbörse „emule“ … angeboten zu haben.

Zur Verhältnismäßigkeit kein Wort. Hätte sich vielleicht angeboten, auch, weil die Beschuldigte eine Frau ist – etwas untypisch für diese Fälle.

Auch kein Wort dazu, wieso der Besitz der „Rache der gierigen Maulfotze“ auf den Besitz von Kinderpornografie schließen lässt. Der Film ist jedenfalls keine Kinderpornografie, sonst würde sein Urheber wohl kaum eine Anwaltskanzlei damit beschäftigen, Tauschbörsennutzer anwaltlich abmahnen und mit einstweiligen Verfügungen überziehen zu lassen.

Dessert

„Ich hol‘ mir noch ein Dessert“, sagt der Mann am Nebentisch. Schon vorher hat er sich ziemlich gierig bedient, an dem kleinen Buffet. Seine Frau nickt anerkennend. „Ich schaffe nichts mehr“, verkündet sie. „Kuchen haben die hier ja nicht.“

Wenig später kommt er zurück an den Tisch. In der Hand eine Schüssel und einen Suppenlöffel. Ungefragt erzählt er seiner Frau, dass der Pudding etwas labberig ist. „Liegt vielleicht am Joghurt“, wird er belehrt. „Fettarm, so was ist heutzutage modern.“

Er löffelt sich tapfer bis zum Grund. Ich muss dringend vor die Tür. Lachen. Auf dem Weg dorthin sehe ich die Kellnerin. Sie steht am Buffet und wundert sich, dass das Thousand Island Dressing alle ist.

Ihr Konto wurde blockiert

„Ihr Skype Konto wurde blockiert.“ Anrufe außerhalb von Skype sind nicht mehr möglich, obwohl das Konto im Plus steht und die automatische Aufladung aktiviert ist. „Klicken Sie hier für weitere Informationen.“ Der Link führt auf eine nichtssagende Begrüßungsseite.

Am Rechner kann es eigentlich nicht liegen. Dann müssten mindestens zwei Notebooks und zwei PCs plötzlich den gleichen Fehler haben.

Der Skype-Support scheint sich für die Probleme seiner Kunden nicht zu interessieren. Zwei Hinweise und Bitten um Freischaltung des Guthabens blieben ohne Reaktion. Wundert mich eigentlich, weil die Firma doch gerade mit den Skype-out-Gesprächen ihr Geld verdienen dürfte.

Falls sich jetzt nicht bald was für den Benutzernamen „udovetter“ tut, raffe ich mich auf und wechsele ich zu einem anderen Anbieter. Selbst Yahoo Phone out ist deutlich preiswerter als Skype. Und andere bieten für zehn Euro pro Quartal sogar Quasi-Flatrates in viele Länder, Mobilfunkanschlüsse inbegriffen.

Wie man sich selbst zur Bestie macht

In Düsseldorf sollen zwei Männer einen 54-Jährigen „unfassbar brutal“ getötet haben. Selbst einem erfahrenen Ermittler wie dem zuständigen Kommissar soll der Atem gestockt haben. Wie man dem Bericht der NRZ entnehmen kann, haben die mutmaßlichen Täter gestanden. Und zwar umfassend. Ihre Angaben gehen so weit, dass gegen einen der mutmaßlichen Täter jetzt sogar wegen Mordes an einer 72-jährigen Frau ermittelt wird. Deren Tod hatte die Polizei bisher als Unfall eingestuft.

Der Ablauf der Dinge ist ein Musterbeispiel dafür, wie man als Beschuldigter durch Redseligkeit für sich alles noch viel schlimmer machen kann. Der Bericht besteht praktisch nur aus Informationen, welche – mangels unmittelbarer Zeugen – zunächst nur auf die Angaben der mutmaßlichen Mörder gestützt werden können:

– dass das spätere Opfer einen von ihnen bezichtigte, eine ältere Dame ertränkt zu haben;

– dass sie das Opfer über ein Brückengeländer in den Teich schleuderten;

– dass sie den Kopf des Mannes so lange unter Wasser drückten, bis er sich nicht mehr rührte;

– dass sie anschließend in die Wohnung des Opfers gingen, dort duschten und sich umzogen;

– dass ihr Opfer ihnen mit einer Anzeige gedroht hatte;

– dass sie nicht sicher waren, ob ihr Opfer wirklich tot ist, sich ein Messer griffen und erneut in den Park gingen;

– dass das Opfer bei ihrer Rückkehr schwer atmend im Gebüsch kauerte;

– dass sie abwechselnd auf den noch lebenden Mann einstachen;

– dass sie das Messer in den Rhein warfen.

Nach dem üblichen Schema dürfte die Polizei die Geständnisse durch zwei Kniffe gefördert haben.

1. „Dein Kumpel hat unseren Kollegen bereits alles gesagt. Es hat also keinen Sinn, zu schweigen oder die Tat abzustreiten.“

2. „Wenn du die Karten auf den Tisch legst, wird alles nicht so schlimm. So ein Geständnis wirkt sich immer strafmildernd aus.“

Was den zweiten Punkt angeht, kann man das Ergebnis schon sehen. Bereits in der Pressekonferenz werden die Angaben der Verdächtigen als Beleg dafür genommen, dass es sich um Bestien und um ein abscheuliches Verbrechen handelt. Eine schreckliche Tat – zweifellos. Aber ebenso zweifellos wäre es das Recht der Beschuldigten gewesen, die Sache für sich nicht noch schlimmer zu machen. Durch simples Schweigen. Zum Beispiel.

Für ein mögliches Geständnis wäre aus ihrer Sicht, und diese Sicht hat mit Moral nichts zu tun, ein späterer Zeitpunkt viel günstiger gewesen.

Ungeheuerlich und böswillig

Weil der Doppelmonarch („Ausbrecherkönig“, „Bankraubkönig“) Jan Zocha Sprengstoff in seiner Einzelzelle hatte, fragte der Express: Wie kommen solche Sachen eigentlich in den Knast? Ich habe der Zeitung dazu einige Fragen beantwortet.

Im Bericht las sich das so:

Strafverteidiger Udo Vetter aus Düsseldorf ist 13 Jahre regelmäßig in Gefängnissen und weiß: Im Knast bekommt man einfach alles.

Drogen, Schusswaffen, Alkohol, Pornofilme: „Wer ein Handy reinschmuggeln kann, ist der King.“ Der größte Schwachpunkt seien die Vollzugsbediensteten.

Die sind, obwohl es für die 37 Knäste in NRW mit rund 18.000 Insassen „mehrere Hundert neue Stellen“ (O-Ton Neubauer) geben soll, überlastet.

Und verführbar. Vetter: „Viele kommen aus einem ähnlichen Milieu wie die Insassen. Da entstehen schnell Bindungen.“ Auch unter Berufskollegen, die unbeaufsichtigt mit Mandanten sprechen dürften, gebe es Schwarze Schafe.

Dazu schreibt mir Klaus Jäkel, Landesvorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten:

… mit Empörung haben die NRW-Strafvollzugsbediensteten Ihre Ausführungen im Express vom 7. August 2008 zur Kenntnis genommen. Sie werden dabei bezogen auf die Bediensteten des Strafvollzuges wie folgt wörtlich zitiert:

„Viele kommen aus einem ähnlichen Milieu wie die Insassen. Da entstehen schnell Bindungen .“

Diese ungeheuerlichen böswilligen Vorwürfe weisen wir mit Entschiedenheit zurück und beabsichtigen auch öffentlich dagegen vorzugehen. Wir möchten Ihnen hiermit die Möglichkeit geben, sich zuvor von diesen Äußerungen schnellst möglichst zu distanzieren.

Im Gegensatz zu Ihnen habe ich mich als Landesvorsitzender des BSBD in NRW nicht nur schützend vor die Bediensteten des Strafvollzugs sondern auch vor die betreffenden Rechtsanwälte gestellt. Ich hätte mir gewünscht, auch Sie wären so verfahren.

Das habe ich Herrn Jäkel geantwortet:

… meine Aussage ist erkennbar nicht so gemeint, dass Strafvollzugsbedienstete aus dem kriminellen Milieu stammen oder dort verkehren. Die Aussage bezieht sich vielmehr auf die soziale Herkunft, d.h. Familien-, Wohn- und Bildungsverhältnisse. Das hat nichts mit Klassendenken o.ä. zu tun und beinhaltet auch keine negative Wertung.

Dass der Express meine Äußerung pointiert wiedergegeben und auf eine wünschenswerte Differenzierung verzichtet hat, liegt in der Natur des Boulevardjournalismus. Trotzdem wird der verständige Leser wissen, was gemeint ist.

Ich rechne es Ihnen hoch an, dass Sie sich schützend vor Rechtsanwälte stellen. Ich bin aber kein Funktionär oder Lobbyist. Demgemäß nehme ich mir das Recht, von meinen Erfahrungen zu berichten, eine eigene Meinung zu haben und diese auch zu äußern.

Geier denken nicht

Aufs Alter, so scheint es, darf man sich nicht recht freuen. Als alter Mensch, der überdies noch einige Euro auf der hohen Kante hat, scheint man nur noch lästig zu sein. Zumindest in den Augen jener, die auf das vorhandene Vermögen geiern.

Nehmen wir eine 82-jährige Dame. Die Ex-Unternehmerin erfreut sich nicht nur bester Gesundheit, körperlich wie geistig. Sie ist auch wohlhabend. Unter anderem hat sie den Nießbrauch an einigen Immobilien. Wegen der Immobilien gibt es Streit.

In einem Schreiben zu dem Thema lassen die Geier, ohne Not, verlauten:

Die Nießbraucherin steht übrigens im 82. Lebensjahr, so dass der Vortrag, der Zeitpunkt der Beendigung des höchstpersönlichen Nießbrauchsrechts sei nicht absehbar, wenig nachvollziehbar ist.

Nichts zu verbergen

Einer meiner Mandanten hatte eine Begegnung mit der Polizei:

Ich stünde nun im Verdacht, ich solle ihm die Wohnung zeigen, wenn ich nichts zu verbergen hätte, anderenfalls käme ich in Untersuchungshaft, bis er einen Durchsuchungsbeschluss hat, damit ich keine Beweise verschwinden lassen kann.

Der Mandant stimmte einer Durchsuchung nicht zu. Richtig. Wenn Polizeibeamte den Beschuldigten bitten, der Durchsuchung zuzustimmen, heißt das: Wir haben nicht genug in der Hand, um einen Richter zu überzeugen. Außerdem gibt es nichts, was eine Durchsuchung wegen „Gefahr im Verzug“ rechtfertigt.

Kurz darauf durfte der Mandant nach Hause. Seine Wohnung wurde nicht durchsucht.

Strafrechtliche Relevanz

In einem Zivilprozess geht es um Geld. Sehr viel Geld. Glücklicherweise scheint die Gegenseite keine besonders guten Argumente zu haben. Ihr Anwalt saugt sich unter anderem solche Sätze aus den Fingern:

Wir müssen nicht darauf hinweisen, dass die bisherige Unterdrückung der Originalurkunde durch die Beklagte strafrechtliche Relevanz hat. Die Beklagte scheint sich dieser rechtlichen Problematik durchaus bewusst zu sein, das ergibt sich für den Kläger auch aus dem Umstand, dass sich die Beklagte in der vorliegenden Angelegenheit von vornherein der Dienste eines Rechtsanwalts versichert hat, der zugleich Fachanwalt für Strafrecht ist.

Ich begrüße etwas. Nämlich den Umstand, dass der Prozessgegner sich der Dienste ausgerechnet dieses Kollegen versichert hat. Eines Anwalts, der offenbar so naiv ist anzunehmen, dass er mit solchen Ausführungen bei drei Berufsrichtern Reaktionen auslösen kann. Und ich rede nicht von allergischen.

Das macht die Sache jedenfalls nicht schwerer für uns.

Was machen eigentlich die Teletubbies?

Wer bis heute nicht wusste, dass der Bundestag eine Kinderkommission hat, ist schon mal einen Punkt schlauer. Dieses Gremium gibt es. Geklärt werden muss allerdings noch, ob in der Kinderkommission echte Abgeordnete tätig sind. Oder vielleicht die Teletubbies, über deren Verbleib man ja recht wenig weiß.

Diese Kinderkommission drängt nun mit Macht ins Vormittagsprogramm / Sommerloch: Sie möchte Überraschungseier verbieten. Diese sind nach ihrer Auffassung gefährlich. „Kinder unterscheiden nicht zwischen Spielzeug und Nahrungsmitteln“, zitiert die Welt die FDP-Politikerin (und Mutter) Miriam Gruß. Konkrete Erkenntnisse, wie viele Kinder schon an Überraschungseiern zu Schaden gekommen sind, konnte die Abgeordnete nach Angaben der Zeitung nicht liefern. Möglicherweise hat sich mal ihr Sohn verschluckt und etwas gehustet, aber danach hat die Zeitung leider nicht gefragt.

Trotzdem ist die Kinderkommission für eine strikte Trennung von Spielzeug und Nahrungsmitteln. Das wäre dann wohl auch das Ende für Gimmicks in Cornflakespackungen und Eisbechern, für Junior- und Wundertüten sowie Spaßkaugummis.

Wirklich? Mit der Begründung „Kinder können nicht unterscheiden“ wird man die Produkte nicht verbieten können. Das Überraschungsei gibt es dann vielleicht erst ab 16 Jahren. Oder gar nur unter dem Ladentisch bzw. per Einschreiben/Eigenhändig nach erfolgreichem Post-Ident. Jedenfalls wird man Erwachsenen das Recht aufs Überraschungsei kaum nehmen können, da vertrauen wir ganz fest auf die Verfassungsrichter in Karlsruhe.

Deshalb muss die Kinderkommission unbedingt daran denken, die Abgabe dieser Produkte an Kinder unter Strafe zu stellen. Am besten führt man auch einen Paragrafen ein, der es ermöglicht, renitenten Eltern, welche die gefährlichen Produkte in die Hände ihrer Sprößlinge kommen lassen, das Sorgerecht zu entziehen.

Genau besehen, muss ich mich bei Tinky-Winky, Dipsy, Laa-Laa und Po entschuldigen. So blöd könnt ihr gar nicht sein.

Bloß nichts notieren

Zeitungsmenschen muss man pflegen, auch im Interese der Mandanten. Über die wird schließlich am nächsten Tag berichtet. Nun saß wieder so einer in der ersten Zuschauerreihe des Gerichtssaals, Spiralblock auf dem Schoß und Kugelschreiber gezückt.

Da noch ein wenig Zeit bis zum Verhandlungsbeginn war und erkundigte mich, für welches Blatt er schreibt. Für gar keins. Er arbeite für ein Unternehmen, das meint, noch Geld von der früheren Firma meines Mandanten zu kriegen.

Nun ja, wenigstens konnte ich den Guten dringend davor warnen, auch nur ein Wort mitzuschreiben. Das dürfe nämlich nur die Presse; normale Zuschauer könnten tierisch Ärger kriegen.

Er hat’s tatsächlich geglaubt und sich kein einziges Wort notiert.

Die dicke Wurst

Ich: Mein Mandant möchte seinen Porsche mitnehmen. Wo ist das Problem?

Porschehändler: Ihr Mandant hat eine dicke Wurst Bargeld dabei.

Ich: Und?

Porschehändler: Wir akzeptieren nur Überweisung oder bankbestätigten Scheck.

Ich: Warum nehmen Sie kein Bargeld?

Porschehändler: Das muss ich Ihnen als Anwalt doch nicht erklären.

Ich: Doch. Bar zahlen ist doch nicht verboten.

Porschehändler: Jetzt stellen Sie sich mal nicht dümmer als Sie sind.

Ich: Ernsthaft, viele meiner Mandanten zahlen bar. Wir schätzen das. Mit Schecks haben wir dagegen schon schlechte Erfahrungen gemacht. Können Sie nicht mal eine Ausnahme machen?

Porschehändler: Nein.

Ich: Dann könnte es aber sein, dass mein Mandant sauer wird. Er wird an Ort und Stelle vom Kaufvertrag zurücktreten, weil Sie ohne rechtlichen Grund die Lieferung verweigern. Ich mache das Fax dann gleich mal fertig.

Porschehändler: Was soll das denn jetzt?

Ich: Also mal ehrlich, ich hätte als Kunde jetzt das Vertrauen in Sie verloren. Aber Sie brauchen sich doch keine Sorgen zu machen. Sie können meinen Mandanten ja ganz einfach an seinem Erstwohnsitz in Südosteuropa verklagen. Außerdem stehen die Leute doch sicher Schlange, um Ihnen den Wagen aus den Händen zu reißen.

Porschehändler: Ich spreche noch mal mit dem Geschäftsführer.

Zehn Minuten später ruft mein Mandant an. Die Freisprecheinrichtung im Cayman funktioniert gut, sogar bei 210.