Klicken statt frickeln

Ich hatte auf meinen Eee PC der ersten Stunde Windows XP aufgespielt. An sich kein Problem, wenn das WLAN und der UMTS-Stick zuverlässig funktioniert hätten. Aber bei jedem dritten oder vierten Neustart des Systems waren plötzlich die „Verbindungen“ weg. Oder arbeiteten einfach nicht mehr.

Wie das so ist, investiert man dann endlos Zeit, den Fehler zu finden. Selbst ein dynamisches Update von XP half nicht. Irgendwie kristallierte sich – auch mit Hilfe diverser Foren – heraus, dass Windows sich mit dem vorinstallierten Atheros WLAN Client ins Gehege kommt. Der drängelt sich in den Vordergrund und schaltet den WLAN-Dienst von XP gerne komplett aus.

Um den WLAN-Dienst wieder in Gang zu bringen, bedarf es ziemlich komplexer Aktionen. Aber auch das hilft nur eine Weile. Früher oder später sind die Verbindungen dann tot.

Ich habe jetzt jedenfalls den Hals voll. Meine definitiv letzte Aktion ist die Deinstallation des Atheros Clients (mit Ausnahme des Gerätetreibers). Bei einigen Teststarts ging alles, aber das will nichts heißen. Das kenne ich schon. Spätestens beim nächsten Auswärtstermin stünde das Gefrickel wahrscheinlich wieder an.

Aber diesmal freue ich mich fast schon drauf. Dann wird nämlich nicht konfiguriert, sondern bei Amazon auf den Bestellbutton geklickt: Entwieder hier oder da.

Verworfen

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mal wieder eine meiner Revisionen verworfen.

Damit muss ich leben, die Erfolgsquote ist nun mal sehr gering. Allerdings wurde einer der Mitbeschuldigten von einem Anwalt verteidigt, den ich als verdammt gut einschätze. Wenn dessen Revision durchgegangen wäre, hätte ich mir schon Gedanken gemacht.

Aber das ist nicht erforderlich. Der Kollege hat den gleichen Beschluss kassiert.

Sonntagsarbeit?

Das Amtsgericht Mettmann lädt zum Verhandlungstermin in einer Jugendstrafsache:

Ich dachte zuerst, jetzt werden Rückstände brutalstmöglich abgebaut. Ist aber ein Versehen. Der Termin findet an einem Werktag statt.

Grußlos

Notiz an junge Familienrichterinnen:

Der Bürger ist irritiert, wenn er einen Gerichtssaal betritt und mit gleichgültiger Miene grußlos empfangen wird. Ein „Guten Tag“ oder ein „Guten Morgen“ kann die Situation deutlich entkrampfen.

Aber vielleicht ist das ja gar nicht gewünscht.

Allgemein bekannt

Herr Livasov, Betreiber der „Wertliste“, hat mir geantwortet. Der Datenumfang könne auf keinen Fall jemandes (Geschäfts-) Geheimnis beeinträchtigen; er sei allgemein bekannt. Natürlich habe jeder das Recht, sich „auf schriftliche Erklärung“ aus der Datei entfernen zu lassen, was man wunschgemäß auch gemacht habe.

Die Antwort bezieht sich leider nicht auf die Frage, woher man meine Daten hat. Auch das muss mitgeteilt werden (§ 34 Bundesdatenschutzgesetz).

Außerdem sind meine Daten gar nicht gelöscht (Stand: 14.30 Uhr).

Nicht witzig, Herr Livasov.

Haftprüfung „verweigert“

Aus einer Telefonnotiz:

Ri. S. vom Landgericht teilt mit: Mandant bekommt keinen Haftprüfungstermin. Dafür einen Termin zur Hauptverhandlung am 8.9., 9.30 Uhr.

Die Zwei-Wochen-Frist, innerhalb der die Haftprüfung stattfinden muss, ist damit zwar nicht eingehalten. Aber auf der anderen Seite kriegen wir sehr schnell ein endgültiges Ergebnis, was ja auch im Interesse des Mandanten ist.

Insofern war der Haftprüfungsantrag doch zu was gut.

Ausgelagert

Sonst gibt sich die Agentur für Arbeit, ex Arbeitsamt, doch so modern. Spricht sogar von Kunden. Aber unter der Oberfläche scheint die alte Bürokratie noch sehr lebendig, wie die Wortwahl auf diesem offiziellen Briefbogen zeigt:

Beschlagnahmt

Manche E-Mails öffnet man doch sogleich. Bei dieser lag es am Betreff:

Law Blog Beschlagnahmt

Thema war eine Anfrage, was bei einer Beschlagnahme zu machen ist. Ich hatte im law blog mal über einen ähnlichen Fall geschrieben.

Puh.

… sage ich nichts

Aus einem Vernehmungsprotokoll:

Sie bekommen hier Gelegenheit, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Sie haben das Recht, die Aussage bei der Polizei zu verweigern. Außdem haben Sie das Recht, jederzeit im Ermittlungsverfahren einen Rechtsanwalt um rechtlichen Rat zu fragen, auch schon vor dieser Vernehmung. …

Frage: Haben Sie die Belehrung verstanden?

Antwort: Ja.

Frage: Möchten Sie eine Aussage machen?

Antwort: Nein, auf Rat meines Rechtsanwalts … sage ich nichts.

Frage: Möchten Sie sonst noch etwas sagen?

Antwort: Nein.

So etwas würde ich gern öfter lesen.

Mondpreise in der Abmahnbranche

Aus einer Abmahnung:

Für eine Lizenz, ein solches Filmwerk … anzubieten, wäre ein Betrag von mindestens 100.000,00 € zu zahlen.

Geht es um Indiana Jones oder The Dark Knight? Nein, es geht um den Pornofilm „Piss-Kiste“ aus dem Studio 666. Ich habe das gelesen und konnte nicht widerstehen, einen Mandanten anzurufen, der seit 35 Jahren Filmverleger ist. Nur um ihm zu sagen, dass er noch viele Millionen mehr haben könnte. Vorausgesetzt, er nimmt endlich mal vernünftige Preise für sein Sortiment.

Er hat sich, na ja, der Leser ahnt es – vor Lachen.