Die Strafanzeige kam von einschlägig bekannten Anwälten. Sie warfen meinem Mandanten vor, in einer Internettauschbörse einen (!) pornografischen Film angeboten haben. Während andere Staatsanwälte und Gerichte bei solchen Anzeigen längst abwinkten und die Verfahren einstellten, erließ das hier zuständige Amtsgericht im März 2008 einen Durchsuchungsbeschluss.
Die Polizei kam Wochen später und sackte die gesamte Hardware ein. Es ging einige Zeit ins Land, während meine Beschwerden gegen die Beschlagnahme und den Durchsuchungsbeschluss wohl in Aktenstapeln lagen. Ich unternahm einige Anläufe, die zuständige Staatsanwältin von der Unverhältnismäßigkeit ihres Handelns zu überzeugen. Aber sie bestand darauf, dass die Computer komplett ausgewertet werden.
Mir blieb nichts anderes übrig, als nicht nur wiederholt auf die aktuellen Weisungen der Generalstaatsanwaltschaft zu pochen. Sondern letztlich auch zu verlangen, dass der Vorgang dem Leiter der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird. Natürlich nur für den Fall, dass die Staatsanwältin weiter der Meinung ist, sie müsse sich nicht an Weisungen von oben halten.
Ich weiß nicht, ob sie die Akte wirklich weitergeleitet hat. Vielleicht hat sie auch selbst die Notbremse gezogen. Jedenfalls kam jetzt die lapidare Nachricht, das Verfahren sei eingestellt. Und die Poliziei sei angewiesen, die Computer unausgewertet zurückzugeben.