Mein Mandant ist Asylbewerber. Die Stadtverwaltung zahlt ihm Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das sind täglich 1,91 € Bargeld und 7,13 € in Form von Einkaufsgutscheinen.
Was meinen Mandanten zu mir führt, ist Folgendes: Er muss seit neuestem jeden Morgen punkt neun Uhr auf dem Amt sein. Dann erhält er einen Scheck über 1,91 € und die Einkaufsgutscheine in die Hand gedrückt. Wehe, er kommt zu spät. Auch wenn es nur Minuten sind, wird ihm die Leistung für den jeweiligen Tag gestrichen.
Ich habe das zunächst nicht glauben wollen, aber er hat sich für die letzten zwei Wochen Kopien der täglichen Barschecks (kostenfrei einzulösen bei der Stadtsparkasse) und Einkaufsgutscheine gemacht.
Er weiß nicht, wieso man ihn so schikaniert (und die Personalkosten, die für ihn aufgewendet werden müssen, steigert). Üblich ist dieser, aus meiner Sicht unwürdige, Drill jedenfalls nicht. Die anderen Bewohner des Asylbewerberheims, in dem er in einem Dreibettzimmer untergebracht ist, erhalten ihre Leistungen jeweils halbmonatlich. Dafür gibt es sogar einen offiziellen „Auszahlplan“.
Ich erwarte mit Interesse, welche Begründung die Behörde liefert.