Ein Anwalt schreibt mir:
Mein Mandant verfügt derzeit lediglich über Einkünfte, die unterhalb des pfändbaren Einkommens liegen, weshalb ich kollegialiter bitte, von etwaigen Vollstreckungsversuchen abzusehen.
Das werde ich möglicherweise meinem Mandanten raten. Weil die mitgesandten Unterlagen aussagekräftig sind und echt wirken. Aber sicher nicht, weil ich „kollegialiter“ irgendwelche Rücksichten auf den anderen Rechtsanwalt nehme. Die Floskel ist in so einem Kontext extrem unpassend, seltsamerweise aber gar nicht mal selten.