Würde gern, kann aber nicht

Die Mandantin ist nach einem Schlaganfall krankgeschrieben. Auf unabsehbare Zeit. Sie bezieht Hartz IV. Die ARGE verlangt nun, dass sie eine Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreibt, in der sie sich unter anderem zu Folgendem verpflichtet:

… drei schriftliche Bewerbungen um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis pro Woche.

Wie soll man sich das vorstellen? „Ihr Stellenangebot interessiert mich. Ich bin sicher auch qualifiziert für den Job, kann ihn wegen Arbeitsunfähigkeit, deren Ende nicht abzusehen ist, aber derzeit nicht antreten. Seien Sie so freundlich und reservieren Sie mir den Arbeitsplatz zunächst bis zum 30. Juni 2009.“

Ob sie rechtlich zur Unterschrift verpflichtet ist, lasse ich mal offen. Ich habe die Mandantin an einen Fachanwalt für Sozialrecht „überwiesen“.