Frisch von der Produktverpackung:
Immer mit sprudelnd kochendem Wasser aufgießen und 5-8 Minuten ziehen lassen. Nur so erhalten Sie ein sicheres Lebensmittel!
Nachdem ich das gelesen habe, macht mir FixApfel von Tekanne direkt ein wenig Angst.
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Nachdem ich das gelesen habe, macht mir FixApfel von Tekanne direkt ein wenig Angst.
Nur dreieinhalb Stunden musste ich heute leiden. Dann waren die Unterlagen für die Einkommenssteuererklärung komplett. Das Gefühl danach – unbezahlbar. Was allerdings auch für die absehbare Nachzahlung gelten dürfte.
DFB-Präsident Theo Zwanziger hat einen Journalisten verklagt, weil der ihn – gut begründet – einen Demagogen nannte. Einstweilige Verfügungen hat Zwanziger in zwei Instanzen nicht erhalten, obwohl er vor Gericht schweres Geschütz auffuhr. Durch die Äußerung des Autors Jens Weinreich fühlte er sich angeblich mit Nationalsozialisten gleichgesetzt und dadurch tief gedemütigt. Derzeit versucht es Zwanziger wohl über die Klage in der Hauptsache.
Ob ihm seine neueste öffentliche Äußerung auf diesem Weg weiterbringt, ist allerdings fraglich. Ausgerechnet einem Sportjournalisten soll Zwanziger bei einer Podiumsdiskussion vorgeworfen haben, dieser stelle ihm „demagogische Fragen“.
Ich bin sicher nicht der einzige, der Zwanzigers Anwalt vor sich sieht. Wie dieser mehrfach mit dem Kopf auf die Tischplatte schlägt.
Ob die Steuerberaterin rückfragt, wenn sie die Rechnung bucht? „Digi-Strap“ klingt ja nicht unbedingt nach rein beruflicher Veranlassung. Aber immerhin ist der Beleg von einem Elektrohaus.
Telefonnotiz:
Hr. N. bittet nicht um Rückruf, wenn Sie seine Mail gelesen, verstanden und umgesetzt haben.
Vor einiger Zeit hatte ich über den Beschluss eines Landgerichts berichtet, der die Speicherung des DNA-Musters meines Mandanten untersagte. Ursprünglich hatte das Amtsgericht die DNA-Speicherung angeordnet. Trotz der laufenden Beschwerde musste mein Mandant die DNA-Probe auch abgeben.
Der Beschluss des Landgerichts wurde natürlich auch an die Staatsanwaltschaft geschickt. Immerhin hatte diese auch beim Amtsgericht beantragt, den Eintrag meines Mandanten in die DNA-Kartei anzuordnen. Seltsamerweise hielten es die Behörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft, aber offensichtlich nicht für nötig, die negative Entscheidung des Landgerichts von sich aus umzusetzen. Auch nach sieben Monaten konnte sich niemand dazu aufraffen, für die Löschung des nunmehr rechtswidrigen Eintrags zu sorgen.
Mein Mandant musste das Landeskriminalamt erst selbst auffordern, um Bewegung in die Sache zu bringen. Entgegen ursprünglicher Ansage ging dann alles sogar recht flott. Heute informiert mich das Landeskriminalamt, der Datensatz sei am 24. Oktober 2008 gelöscht worden.
Die Berliner Polizei ermittelt gegen einen Demonstranten bzw. „Störer“, der sich an der Freien Universität ein Plakat vor den Körper gehalten hat. Grund ist aber nicht „passive Bewaffnung“, sondern ein anderer Umstand. Das Plakat hatte kein Impressum, wie die aufmerksamen Beamten feststellten. Aus dem Polizeibericht:
… Der junge Mann hielt weiterhin ein Plakat vor dem Körper, welches kein Impressum hatte. … Gegen ihn wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Zuwiderhandlung gegen das Pressegesetz … gefertigt.
Der Vorwurf ist nach dem Berliner Pressegesetz zwar nicht ganz absurd (§§ 6, 7, 21). Aber trotzdem bedarf es wohl gar nicht mehr eines Gerichtsverfahrens mit wichtigen Fragen (Druckwerk? Selbstverleger?), um die Sache schon jetzt als Posse zu bezeichnen.
Oder als Beleg dafür, dass in gewissen Kreisen mittlerweile jedes Augenmaß verloren geht.
Nordrhein-Westfalen hält auch nach dem Kompromiss der Koalition in Berlin an seiner grundsätzlichen Kritik am BKA-Gesetzentwurf fest. „Die Regelungen greifen massiv in das Persönlichkeitsrecht und die Privatsphäre der Menschen ein. Dem BKA werden eine Reihe neuartiger Befugnisse gegeben. Reichweite und Unbestimmtheit sind rechtsstaatlich bedenklich. Vor allem die Befristung der Regelung zur Online-Durchsuchung auf 12 Jahre ist ein Treppenwitz“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf in Düsseldorf.
Innenminister Wolf warnte vor einem deutschen FBI. „Die Koalition in Berlin will um jeden Preis eine allmächtige Bundespolizei schaffen. Wir brauchen aber keine Mammutbehörde, sondern eine zukunftsfähige Länderpolizei mit regionalen und lokalen Bezügen.“ Wolf setzt sich dafür ein, die Sicherheitsbehörden vor Ort zu stärken, um dort gezielt nach verdächtigen Strukturen und Aktivitäten zu suchen.
Die Zuständigkeit des BKA im Kampf gegen den internationalen Terrorismus dürfe nicht über die in der Verfassung geregelten Zuständigkeiten des Bundes hinausgehen. Wolf: „Das BKA soll nur tätig werden dürfen, wenn im Einzelfall eine Gefahr besteht, die Bezug zum internationalen Terrorismus hat.“
Frau C. ist bei einer unerfreulichen Attacke verletzt worden. Sie benötigt einen Arztbericht, damit Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann. Frau C. bittet ihren Arzt um den Bericht. Der sagt ihr, dass er den Bericht nur erstellen darf, wenn ich, also „der Anwalt“, diesen Bericht schriftlich oder telefonisch (!) bei ihm anfordere.
Klingt mir eher nach Arbeitsvermeidungsstrategie. Jedenfalls nach einem guten Grund, den Arzt zu wechseln.
Mit Fingerabdrücken und Fotos ist die Polizei schnell bei der Hand. Liegt sonst nicht vor, wird die Anordnung gern auch auf § 81b Alternative 2 der Strafprozessordnung gestützt. Fingerabdrücke und Fotos können nach dieser Vorschrift genommen werden, wenn es für „Zwecke des Erkennungsdienstes“ erforderlich ist.
Das ist so was von schwammig, dass es weht tut. Die Rechtsprechung hat ungefähr folgende Leitlinie herausgearbeitet (Beck’scher Online-Kommentar zur StPO, § 81b Rn. 5):
Für präventivpolizeiliche Maßnahmen besteht eine Notwendigkeit, wenn Anhaltspunkte gegeben sind, dass der Beschuldigte erneut straffällig werden könnte und die erkennungsdienstlichen Unterlagen die daraufhin einzuleitenden Ermittlungen fördern könnten. Dies ist in der Regel bei gewerbs- oder gewohnheitsmäßig handelnden Beschuldigten oder Wiederholungstätern der Fall.
Auch darunter kann man natürlich so gut wie alles pressen. Es ist deshalb schwierig, die tatsächlichen Voraussetzungen für die ED-Behandlung wegzudiskutieren.
Einen anderen Ansatzpunkt bietet das Verwaltungsrecht. Bescheide, noch dazu belastende wie die ED-Behandlung, müssen nicht nur ergehen und dem Betroffenen bekanntgemacht werden. Sie müssen auch nachvollziehbar begründet werden.
Hier lehrt die Erfahrung, dass sich die Polizei bei der Anordnung der ED-Behandlung keine Mühe gibt. Heute hatte ich mal wieder Gelegenheit, einen schlampig formulierten Bescheid überprüfen zu lassen. Ganze vier Sätze war dem zuständigen Beamten die Begründung wert. Wobei ihm das Kunststück gelang, in diesem knappen Text die Gefahr künftiger Straftaten auch noch selbst auszuräumen.
Im ersten Satz des Bescheides steht, mein Mandant stehe im Verdacht, (legale) Grundstoffe zur Herstellung von Betäubungsmitteln bezogen zu haben. Im zweiten Satz steht, er habe mit diesen Stoffen zündeln wollen. Wenn er aber keine Betäbungsmittel herstellen wollte, war der „Einkauf“ zweifellos nicht strafbar. Und mit Zündeln war, was sich unschwer aus den sonstigen Unterlagen ergibt, eher was in Richtung Jugend forscht gemeint.
Auf die Tatsachen kam es dem Verwaltungsgericht aber gar nicht an. Der knappe Text genüge gar nicht den „rechtsstaatlichen Anforderungen an einen Verwaltungsakt“. Es werde kein nachvollziehbarer, zeitlich und räumlich abgrenzbarer Sachverhalt geschildert. Ohne zusammenhängende Darstellung der „Anhaltspunkte“ seien die rechtlichen Folgerungen aber nicht überprüfbar. Diese Mängel, und das ist wichtig, ließen sich auch nicht durch später nachgeschobene Argumente heilen.
Über den Ausgang des Rechtsstreits ließ das Gericht am Ende der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel: Der Bescheid wird aufgehoben; die Kosten (Streitwert: 5.000 €) trägt der Steuerzahler.
Die Regierungskoalition hat sich gestern auf das neue BKA-Gesetz geeinigt. Das Bundeskriminalamt bekommt viele neue Befugnisse. Unter anderem wurde auch der Onlinedurchsuchung zugestimmt. Das Gesetz soll möglicherweise noch dieses Jahr in Kraft treten.
Angeblich ist alles verfassungsgemäß.
Heute einen Schriftsatz gelesen, in dem der Verteidiger eines mutmaßlichen Sexualstraftäters vehement darauf drängt, das Opfer auf seine Glaubwürdigkeit zu untersuchen. So was kann man machen. Aber doch nicht, bevor man die Aussage des Opfers zumindest gelesen hat.
Gelesen hat der Anwalt die Aussage noch nicht, denn er hatte bislang keine Akteneinsicht. Wenn er die Aussage gelesen und auf ihre Konsistenz abgeklopft hätte, hätte ihm der Gedanke kommen müssen, dass ein Glaubwürdigkeitsgutachten für seinen Mandanten zum üblen Querschläger werden dürfte. Die Aussage ist nämlich ungewöhnlich stringent. An vielen Stellen ist förmlich zu spüren, dass man sich so etwas kaum aus den Fingern saugen kann. Zumal das Opfer noch nicht mal ein Motiv hätte, den mutmaßlichen Täter zu Unrecht zu beschuldigten – bisher kam es mit dem Mann glänzend klar.
Aber das kommt davon, wenn man sich vom – sicherlich höchst verunsicherten – Auftraggeber breitschlagen lässt, eine Verteidigungsschrift ins Blaue hinein einzureichen. Würde mich nicht wundern, wenn die Staatsanwaltschaft diesem suizidalen Antrag sofort und vollständig entspricht.