Den Daumen raushalten

Bis ich noch kein eigenes Auto hatte, also bis zum Jahr 1982, gehörte Trampen für mich zu den bevorzugten Fortbewegungsmöglichkeiten. Ich weiß noch gut, dass es zu der Zeit keineswegs ungewöhnlich war, den Daumen rauszuhalten.

Ich habe mich dann später auch bestmöglich für die unzähligen Mitfahrten revanchiert. Und lange Zeit jeden Anhalter mitgenommen. Ich lebe noch.

Irgendwann muss das Trampen aus der Mode gekommen sein. Heute habe ich erstmals seit urlanger Zeit überhaupt mal wieder Anhalter gesehen. Leider standen die beiden an der Auffahrt vom Rasthof Geismühle (A 57). Ich hatte keine Möglichkeit anzuhalten.

Aber in Erinnerungen schwelge ich noch immer…

NRW-Ministerium: Zerbröseln die Vorwürfe?

Die schweren Beschuldigungen zerbröseln. Umweltminister Echkard Uhlenberg (CDU) hatte, wie berichtet, den von ihm geschassten Abteilungsleiter Harald F. (Grüne) schlimmer Amts- und Eigentumsdelikte bezichtigt und im Juli 2006 „unter allen denkbaren strafrechtlichen Aspekten“ eine Strafanzeige erstattet.

Das Landeskriminalamt ermittelte mit der Einsatzkommission „Stuhl“ selbst den Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betruges. Doch ausgerechnet diesen schärften Punkt ihrer Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal jetzt fallen lassen. Das bestätigte Behördensprecher Ralf Meyer gestern auf Anfrage. Mehr noch: Der Haftbefehl gegen F. ist vorgestern aufgehoben und sichergestellte Gelder in Höhe 2,3 Milllionen Euro sind freigegeben worden.

Ein weiteres Indiz für eine Entwicklung zugunsten von F.: Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat sich in den Fall eingeschaltet. Sie hatte die Akten gesehen, als um das sichergestellte Geld gestritten wurde. Seit einem Monat sind die Ermittlungen ausgesetzt worden, wie der stellvertretende Generalstaatsanwalt Peter Lichtenberg gestern bestätigte: „Wir sind mitten in einer Bestandsaufnahme“, sagte er. Wann und wie die zu Ende geht, ist bei einem Aktenumfang von über 6.000 Seiten noch ungewiss.

Fest steht, dass die Ermittler sich schwer tun: F. und andere Beschuldigte schweigen. Und der Fall ist kompliziert: Wann und welche Hochschulen etwa durfte F., als Abteilungsleiter zuständig auch für zweckgebundenen Wasserabgaben, finanziell unterstützen? Im Haftbefehl von Anfang Mai des Jahres wird ihm vorgeworfen, er habe das Land geschädigt und einem Geflecht bevorzugter Professoren unrechtmäßig Gelder zugeschustert.

Der Verdacht war aber erst nach der Anzeige des Umweltministers aufgekommen. Und der war es, der F. im Juni 2006 urplötzlich suspendiert hatte. Mit bösen Unterstellungen und unterstellten Verfehlungen. Im anschließenden Arbeitsprozess allerdings wurde F. rehabilitiert…(pbd)

Freundliche Tonlage

Aus dem Schreiben einer Staatsanwaltschaft in Baden-Württemberg:

Auch im Interesse einer beschleunigten Erledigung des Verfahrens, würden Sie mir helfen, wenn Sie mir … mitteilen könnten. Im Hinblick auf die gewährte Akteneinsicht nehme ich auch gerne eine Stellungnahme zum Tatvorwurf entgegen. Hinsichtlich beider Anliegen wäre ich für Erledigung bis 15.12.2008 dankbar.

Das ist nicht unbedingt der gängige Ton.

Entschleunigung

Ich wollte gerade einem Solinger Rechtsanwalt ein Fax schicken. Geht aber nicht, er hat keine Faxnummer auf dem Briefbogen, ebenso wenig eine E-Mail-Adresse.

Entschleunigung sollte eben nicht nur eine Parole sein.

Bank zahlt und zahlt

Wir haben in die Bankverbindung eines Schuldners gepfändet. Seitdem zahlt die Bank. Und zahlt. Und zahlt. Schon mit der vorletzten Überweisung war die Forderung ausgeglichen. Normalerweise hätte ich kein Problem damit, die Bank darauf hinzuweisen, dass das Forderungskonto auf Null steht.

In diesem Fall schon. Gegen den Schuldner hat unser Mandant noch ein weiteres Mahnverfahren laufen. Er kriegt noch aus anderer Sache Geld. Der Schuldner hat diese weitere Forderung nie bestritten. Somit müssten wir mit den Überzahlungen der Bank aufrechnen können.

Aber dazu entschließe ich mich erst, wenn ich die Rechtslage überprüft habe. Ist ja gut möglich, dass mich bei Pfändungen eine Aufklärungspflicht trifft. Den damit verbunden Ärger würde ich mir dann lieber sparen.

Kommentare nachträglich editierbar

Kurze Nachricht aus dem Maschinenraum:

Ab sofort sind Kommentare bis zu 5 Minuten nach dem Verfassen editierbar – zunächst einmal nur als Test, wenn alles glatt läuft dann dauerhaft. Fehlermeldungen bitte hier in die Kommentare.

Was zu verschenken

Bevor der USB-Stick „Meine Gesetze“ hier nur alt wird, verschenke ich ihn an eine Leserin oder einen Leser. Wer Interesse hat, schreibt bitte bis heute 18 Uhr einen Kommentar und gibt eine gültige E-Mail-Adresse an. Den Gewinner informiere ich dann.

(Der Stick ist auf dem neuesten Stand. Er enthält über 1.000 Bundesgesetze, Verordnungen und praxisrelevante Vorschriften wie z.B. die Düsseldorfer Tabelle. Die Aktualisierungen müssen nicht bestellt werden.)

Update: Meine Kollegin wirft den ihr zugesandten USB-Stick auch in den Pool. Es gibt also insgesamt zwei Exemplare zu gewinnen.

Kleinarbeit

Ich habe mich gerade einmal durch den Papierkorb gewühlt. Wer das vermeiden möchte: TAN-Listen sorgfältig aufreißen, sonst fehlen an den Rändern gerne mal Ziffern. Die Fitzelchen sind nicht unbedingt leicht zu finden…

Freigiebig mit PIN und TAN

PIN und TAN gehören zu den Informationen, die man beim Onlinebanking besser nur so verwendet, wie es die eigene Bank gestattet. Und das heißt: PIN und TAN werden allenfalls auf der Website der Bank abgefragt. Jede Weitergabe an Dritte trägt den Anschein grober Fahrlässigkeit. Das kann entsprechend teuer werden.

Die Firma Conrad ficht das nicht sonderlich an. Sie bietet ein System der „Sofortüberweisung“ an, bei dem der Kunde Bankverbindung, PIN und TAN bei einem externen Dienstleister hinterlegen muss. Dieser führt dann offenbar die Transaktion aus. Conrad preist das System sogar noch als innovativ und schmückt sich mit einem TÜV-Siegel.

Näheres hier und da.

Mit mir nicht

Der Staatsanwalt verschränkte theatralisch die Arme. „Eine Einstellung kommt mit mir nicht in Frage.“ Von Vernunft getragen konnte seine Ansage nicht sein. Gerade hatte sich herausgestellt, dass der Tatvorwurf nicht nur wackelig war. Er ließ sich (wohl eher) nicht belegen. Deshalb hatte die Jugendrichterin eine Einstellung angeregt. Wir hätten auch zugestimmt.

Ich nehme an, es lag an den 30 Schülern, die der Verhandlung im Zuschauerraum folgten. Dumm nur, dass die starke Pose nicht auch mit Taten unterfüttert wurde. Einem Beweisantrag zum Beispiel. Stattdessen ein fast wütender Anwurf, dass mein Mandant sich nicht zu einem Geständnis durchgerungen habe. Und dann ein grausamer, weil schlicht falscher Satz: „Der Angeklagte steht nicht zu seiner Tat, das ist strafschärfend zu berücksichtigen.“

Die Richterin zeigte sich, wie zu erwarten, wenig beeindruckt. Sie sprach meinen Mandanten frei. Ich bin mir sicher, eine Einstellung, vielleicht verbunden mit ein paar mahnenden Worten, hätte bei den Schülern einen pädagogisch wertvolleren Eindruck hinterlassen.

Raucherclub: Zutritt auch ohne Ausweis

Die Zahl kennt niemand genau. Nicht einmal der Fachverband. Nach dessen seriöser Umfrage können es aber landesweit über 10.000 Gastwirte sein, die seit Mitte des Jahres einen Raucherclub in ihren Räumen haben. Mit einer dazugehörigen Satzung, mit schriftlichen Anträgen für die Gäste, die jeweils einen Ausweis bekommen.

Ohne diese Papiere, glauben viele Wirte und bedrängen ihre Besucher zum Mitmachen, machen sie sich strafbar. Falsch. Sie haben sich ohne Not und vergeblich in Arbeit und Kosten gestürzt. Es gibt keine Verordnung, die einen Ausweis für Raucherclubs vorschreibt. Geschweige denn ein Gesetz. Wer keinen Ausweis hat, dem droht nicht einmal ein Knöllchen.

„Stimmt“, seufzt der Fachjurist im Gesundheitsministerium, „das ist explizit nicht geregelt“. Zwei Minuten vorher hat Frank Stollmann noch an eine Ordnungswidrigkeit geglaubt. An den Paragrafen 6 des nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetzes, der Geldbußen bis zu 1.000 Euro für Verstöße androht. Doch eben nicht für fehlende Anträge in der Kneipe oder Gäste ohne Club-Dokument.

„Stimmt“, sagt auch Rechtsanwalt Thorsten Hellwig. Der Landes-Pressesprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) fachsimpelt: „ Solch ein Raucherclub kann ja auch durch mündliche Erklärung entstehen“. Hauptsache, es bleibt bei der geschlossenen Gesellschaft, deren „ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren ist“.

Die Anträge und Ausweise, sie werden massenhaft gedruckt, ausgefüllt, getragen und am Kneipeneingang vorgezeigt. Weil der Dehoga die Idee dazu hatte. „Wir haben gedacht“, erklärt Thorsten Hellwig, „etwas Schriftliches ist sinnvoll“. Für den Fall etwa, das mal jemand vom Ordnungsamt kommen könnte…

….in Düsseldorf ist das jetzt gleich 343-mal passiert. Geschaut wurde, ob Gaststätten mit Rauchern drinnen auch draußen einen entsprechenden Hinweis haben. Und ob die Mitgliedslisten einigermaßen plausibel geführt werden. Was ist mit den Ausweisen? „Wir kontrollieren doch“, so weist Klaus Menn vom Ordnungsamt die Frage mit Erstaunen und fester Stimme zurück, „keine Gäste!“ (pbd)

Das Nichtraucherschutzgesetzt gilt – abgesehen von öffentlichen Einrichtungen, Schulen, offenen Sportstätten und Flughäfen – grundsätzlich auch für Gaststätten. Für die aber gibt es Ausnahmen. Zu denen zählt der deutlich gekennzeichnete Raucherclub. Das ist ein Verein oder eine Gesellschaft, „deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren ist“. Dabei darf „in kleinerem Umfang“ getrunken und gegessen werden. Der Club muss „eine echte Mitgliederstruktur“ haben: Dem Wirt sind die Mitglieder bekannt oder er kann ihre Namen und Adressen (meistens aus einer Liste) „abrufen“. Die Mitgliedschaft kann nicht am Eingang – zum Beispiel mit dem Lösen einer Eintrittskarte – einmalig für einen Abend oder eine Veranstaltung erworben werden. Der Wirt muss sein Gäste am Eingang kontrollieren. Er darf nur die in den Club kommen lassen, die Mitglieder oder wiederum deren Gäste sind. Laufkundschaft muss der Wirt den Zugang verwehren. Ein schriftlicher Antrag zur Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen, auch kein Rauchclub-Ausweis. (pbd)