Mit dem law blog zum nächsten Date

Ich hoffe, es wird nicht langweilig. Aber ich habe mal wieder was zu verschenken. Jemand, ich nehme an der Verlag, hat mir das Buch „Traced!“ von Barbara Goldmann und Michail Borchewski zugesandt. Untertitel: So googlen Sie Schuldner, Nachbarn, Bewerber oder Ihr nächstes Date.

Wer das noch eingeschweißte Buch haben möchte, schreibt bitte einen Kommentar mit gültiger E-Mail-Adresse. Beim Gewinner frage ich dann über diese E-Mail-Adresse (und keine andere, Gruß an den Trickser vom letzten Mal) die Postanschrift ab.

Heute nehme ich Rücksicht auf die arbeitende Bevölkerung. Kommentare können bis 22 Uhr abgegeben werden.

Nachtrag: Der Zufallszahlengenerator hat sich für die 121 entschieden. Herzlichen Glückwunsch an oldmanmoses.

Auf der Jagd nach…

Vorhin fragte ich einen neuen Mandanten nach seiner Telefonnummer. Er kannte sie nicht und konnte sie auch nicht im Speicher seines Handys finden. Sein Begleiter hatte die Nummer zwar im Handy gespeichert, aber das Telefon zu Hause vergessen.

Ich hatte eine Idee. „Rufen Sie doch einfach mal hier an. Dann schreibe ich Ihre Nummer aus dem Display ab.“ Das ging aber auch nicht. Auf der Handykarte war kein Guthaben mehr.

Er will mir die Telefonnummer mailen. Ich bin gespannt.

Doppelt zahlen, ein Drittel bekommen

1 GB über UMTS für 9,90 Euro im Monat. Wenn ich so was lese, frage ich mich schon , warum ich bei Vodafone mit 19,90 Euro doppelt so viel bezahle, dafür aber mit 300 MB nicht mal ein Drittel des Datenvolumens bekomme.

Der immer wieder herausgestellte „Datenturbo“ HSDPA ist für mich als Multimedia-Muffel jedenfalls nicht so wichtig. Was sich ja schon daran zeigt, dass ich die 300 MB bislang noch nicht überschritten habe.

Mein letzter Willi

Ein mit „Mein letzter Willi!“ überschriebenes Testament muss kein Scherz sein. (Leitsatz der law blog – Redaktion)

Manche Anwälte sind sich für kein Argument zu schade. Das Landgericht Düsseldorf bewahrt aber die Contenance und argumentiert rechtsmittelsicher:

Das Testament ist wirksam. Soweit das Testament mit „Mein letzter Willi!“ überschrieben ist, handelt es sich offensichtlich um ein Versehen.

Der letzte Buchstabe des Wortes „Willi“ kann ohne weiteres auch als ein „e“ interpretiert werden. Die Erblasserin hat teilweise den Buchstaben „e“ nämlich wie ein „i“ ohne i-Punkt geschrieben, also den Bogen des Buchstabens „e“ so schmal gefasst, dass er mit dem Schriftzug eines in Schreibschrift verfassten „i“ ohne den Punkt erscheint, so zum Beispiel im Testament bei den Worten „meinem“, „Meine“ und „Enkel“.

Es spricht alles dafür, dass die Erblasserin augenscheinlich über dem als „e“ zu interpretierenden letzten Buchstaben des Wortes „Willi“ offensichtlich nur versehentlich einen i-Punkt gesetzt hat.

Es sind keinerlei Anhaltspunkte vorgetragen oder sonst ersichtlich, die dafür sprechen könnten, dass dieses Testament nur als Scherz gemeint war.

(Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2008, 19 T 130/08)

Im Innenverhältnis

Ich musste vor einiger Zeit einen Verteidiger beauftragen, meinen Mandanten in der Untersuchungshaft zu besuchen. Der Mandant war sehr weit weg festgenommen worden. Ich hatte keine Möglichkeit, ihn kurzfristig zu sprechen.

Der Kollege machte das auch sehr schön. In seine E-Mail, mit der er mir über den Besuch berichtete, schrieb er allerdings:

Der gemeinsame Mandant hat die Tat übrigens im Innenverhältnis eingeräumt.

Und das in einem Fall, in dem Telefone überwacht wurden. Nun ja, die Sache ist jetzt schon länger erledigt. Falls jemand in der Justiz von der E-Mail Kenntnis hatte, hat er es sich jedenfalls nicht anmerken lassen.

Sachsens SPD sägt am BKA-Gesetz

Der Dank des Tages geht an „irgendwelche pubertären Jungsozialisten“ in der sächsischen SPD. Die haben nach Auffassung der dortigen Landes-CDU nämlich auf einem SPD-Parteitag dafür gesorgt, dass die Bundesratsmehrheit für das BKA-Gesetz derzeit nicht mehr gewährleistet ist, wie Spiegel online berichtet.

Die Sachsen-SPD forderte ihre Regierungsmitglieder auf, das Gesetz abzulehnen. Damit müsste sich die schwarz-rote Regierung in Sachsen im Bundesrat ebenso enthalten wie die von der CDU und FDP regierten Länder.

Auch wenn vielleicht das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, sendet die sächsische SPD ein klares Signal an die willfährigen Parteioberen in Berlin. Die Demontage des Rechtsstaats wird wahr- und offensichtlich auch übel genommen. Dieter Wiefelspütz und seine Entourage sollten aufwachen.

Die Karten auf den Tisch legen

Ich erinnere mich noch gut, wie ich vor kurzem einem Kommissar am Telefon sagte, mein Mandant werde sich nicht zur Sache äußern. Jedenfalls nicht, bevor wir die Akte einsehen konnten. Der Beamte war natürlich nicht begeistert, nahm das aber zur Kenntnis. Überdies steht alles auch ausdrücklich in meinem Schreiben, mit dem ich mich noch am gleichen Tag als Verteidiger legitimierte.

Nun erfahre ich, dass eben jener Beamte möglicherweise Tatverdächtige aufsucht und sie drängt, „die Karten auf den Tisch zu legen“. Mit der Begründung, mein Mandant habe sowieso schon alles zugegeben. Mit einem Geständnis könnten sie also zumindest gleichziehen, damit es eine milde Strafe gibt. Einer Person, die das mit dem Geständnis meines Mandanten nicht glauben wollte, soll der Beamte sogar geraten haben, meinen Mandanten dann halt wegen Verleumdung zu verklagen.

Ich muss gleich am Montag mit dem Staatsanwalt sprechen. Wenn der seinen Ermittler nicht zu sauberer Arbeit anhält, kann ich das auch gern schriftlich machen.

„Verlängerter Wehrdienst“ bei der Stasi

Lutz Heilmann (Mitglied des Bundestages, Die Linke) wird es als großen Erfolg feiern, dass er die Domain Wikipedia.de per einstweiliger Verfügung abgeschaltet hat. Der Anlass für die gerichtliche Attacke ist die Frage, ob Heilmann jemanden bedroht hat und ob der Bundestag seine Immunität aufgehoben hat (Stellungnahme des Abgeordneten). Außerdem geht es in dem Streit um die Angaben über seine Vergangenhei bei der Stasi. Diese verschweigt er selbst in seiner offiziellen Biografie auf der Seite des Deutschen Bundestages nicht, beschreibt sie aber als „verlängerten Wehrdienst“ und nennt als sein Aufgabengebiet „Personenschutz“.

Eine etwas andere Darstellung über Heilmanns Wirken im Ministerium für Staatssicherheit steht nach wie vor auf der deutschen Seite der Wikipedia, die unter der Domain Wikipedia.org zu erreichen ist.

Von Lutz Heilmann hatte ich bis heute noch nie gehört. Jetzt aber kenne ich ihn und werde sicher auch nicht vergessen, dass er, in welcher Funktion auch immer, jahrelang für das Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet hat. Auch eine Art Erfolg.

Update: Heilmann erklärt Streit für erledigt

Berichte auf heise online und Spiegel online, Hintergründe in den Lübecker Nachrichten

Kulant, auf Kosten anderer

Aus dem Schreiben einer Hausverwaltung:

Das Treppenhaus wurde in diesem Objekt schon immer geputzt. Der Eigentümer hat aus Kulanzgründen den Altmietern diese Kosten erlassen. Ihre Mandantin ist „Neumieterin“ und die Hausreinigung ist im Mietvertrag eingeschlossen.

Klar, dem Vermieter fällt es leicht, kulant zu sein. Er legt einfach die kompletten Kosten für die Hausreinigung auf die „Neumieter“ um, so dass diese sein Entgegenkommen bezahlen. Richtigerweise müsste der Vermieter die Kosten der „Altmieter“ selbst übernehmen.

Aber das will er, wenig verwunderlich, einfach nicht verstehen.

Schamloses Einkommen

Was ist ein „schamloses Einkommen“? Für Oskar Lafontaine alles, was über 600.000 Euro im Jahr liegt. Das ist (angeblich) das 20-fache des Durchschnittseinkommens und deshalb wert, mit 80 Prozent besteuert zu werden.

Abgesehen von Lafontaines willkürlichen Zahlenspielen ist der grundsätzliche Gedankengang interessant. Man muss sich also schämen, wenn man wirtschaftlich erfolgreich ist und dafür, so was soll es geben, deutlich länger gelernt hat und überdies mehr ackert als der 38,5-Stunden-Tarifangestellte?

Ist man erst ab dem 20-fachen Durchschnittseinkommen ein Paria, der seine Schuld in der Form wirtschaftlichen Erfolgs durch Strafzahlungen an den Staat abzutragen hat? Oder muss man sich auch mit 590.000 Euro im Jahr schämen und Buße tun? Velleicht sogar mit dem doppelten, dreifachen oder vierfachen Durchschnittseinkommen? Dann aber, so gnädig ist Lafontaine bestimmt, nur anteilmäßig.

Den weitaus meisten, die überdurchschnittlich verdienen, fällt dieses Einkommen jedenfalls nicht einfach so in den Schoß. Belege dafür, dass es sich bei dieser Personengruppe überwiegend um Wirtschaftskriminelle und Ausbeuter handelt, gibt es wohl auch nicht. Auch wenn Lafontaine das anzunehmen scheint.

Warum also „schämen“? Ich weiß es wirklich nicht. Aber vermutlich bin ich ein altersbedingter Problemfall, weil ich mich daran erinnern kann, wie es in gewissen Staaten war und warum die Menschen vor Freude weinten, als sich diese Gemeinwesen in Luft auflösten.

Verfahren ohne Boden

Das Landgericht Kleve hat ein schönes Setting. Die Reise dahin machte ich auch mit größten Hoffnungen. Es schien nämlich möglich, um eine Verhandlung in der Sache herzumzukommen und den Prozess wegen eines Verfahrensmangels platzen zu lassen.

Die Anklage datierte aus dem Jahr 2004. Um die Zeit, so lässt sich aus den heutigen Unterlagen rekonstruieren, ging die Ermittlungsakte ans Sozialamt Düsseldorf. Dort hat sie jemand verbummelt. Die Akte wurde dann über die folgenden Jahre wieder einigermaßen rekonstruiert, das Verfahren nahm seinen eher schleppenden Gang.

Ich stieg erst in der Berufung ein. Bei den Unterlagen, die ich einsehen konnte, war kein Eröffnungsbeschluss. Bei näherem Hingucken war es sogar möglich, dass das Verfahren nie wirksam eröffnet wurde. In einem Hauptverhandlungsprotokoll fand sich nur ein Textbaustein, wonach festgestellt wurde, dass das Verfahren eröffnet wurde. Aber weder Datum noch Seite waren ausgefüllt. Verdächtig.

Außerdem entdeckte ich den Vermerk eines Amtsrichters, er beraume jetzt mal einen Termin an, wobei er davon ausgehe, das Verfahren sei schon 2004 eröffnet worden. Er hat also auch keinen Eröffnungsbeschluss in der Akte gefunden; sonst machte der Vermerk ja wenig Sinn.

Warum der Aufwand? Ohne Eröffnungsbeschluss hätte das Amtsgericht in erster Instanz ohne Boden verhandelt. Dieser Beschluss ist die Grundlage für die gesamte weitere Verhandlung. Aus Verteidigersicht besonders schön: Der Beschluss kann in der zweiten Instanz nicht nachgeholt werden. Es besteht vielmehr ein Verfahrenshindernis. Die Sache muss eingestellt werden.

Guter Dinge bat ich also zu Anfang der Verhandlung darum festzustellen, dass das Verfahren ordnungsgemäß eröffnet ist. In der Gerichtsakte fand sich, wie zu erwarten, kein Beschluss. Aber dafür in der Handakte der Staatsanwaltschaft, die ich natürlich nicht einsehen kann.

Allerdings hatte die Staatsanwältin keinen Originalbeschluss. Sondern nur eine beglaubigte Ausfertigung, die ihr das Gericht zugesandt hatte. Man hätte jetzt fragen können, ob die Abschrift das Original ersetzen kann. Ich habe das dann aber nicht mehr getan. Denn es war klar, dass „Haarspalterei“ die bis dahin sachliche Atmosphäre hätte verderben können. Eine Einstellung wegen geringer Schuld auf Kosten der Staatskasse wäre in weite Ferne gerückt.

Zu der Einstellung kam es dann auch. Vielleicht hat das doch nicht ganz alltägliche Vorgeplänkel in allen Beteiligten den Wunsch gefördert, die Sache endlich abzuschließen.