Wer sich über Konsumschecks freut

Die Regierung erwägt laut RP-Online, jedem Bürger einen Konsumscheck über 400 Euro zu spendieren. Damit soll die Wirtschaft angekurbelt werden.

Die Politiker wissen natürlich, wie der Deutsche in der Krise veranlagt ist. Damit das Geld nicht einfach auf dem Sparkonto geparkt wird, soll ein Umtausch in Bargeld nicht zulässig sein und der Scheck eine Ablauffrist haben. Wenn man zur Überwachung dieser Spielregeln nicht gleich ein Bundesamt für die Konsumscheckkontrolle mit zig Außenstellen installieren und das Strafrecht entsprechend anpassen will, würde das aber wohl bedeuten, dass man auf einen Schlag für mindestens 400 Euro einkaufen muss.

Da werden sich die Hersteller von Flachbildfernsehern in Fernost aber freuen.

Revolver unterm Kopfkissen

Einem Waffenbesitzer, der nachts eine geladene Schusswaffe unter seinem Kopfkissen aufbewahrt, ist der Waffenschein zu entziehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.

Der 56 Jahre alte Kläger, der mit seiner Ehefrau im Harz ein Reihenhaus bewohnt, war im Besitz von Waffenscheinen für mehrere Waffen. Darunter befand sich ein Gasrevolver, der so umfunktioniert war, dass mit ihm scharfe Munition verschossen werden konnte. Bei einer Hausdurchsuchung zeigte der Kläger der Polizei den geladenen Revolver, der im Schlafzimmer unter einem Kopfkissen lag.

Dazu gab er an, in der Vergangenheit seien fremde Personen auf seinem Grundstück herumgeschlichen. Deshalb bewahre er die Waffe nachts, wenn er schlafe, zur Selbstverteidigung unter seinem Kopfkissen auf. Daraufhin widerrief der Landkreis Goslar die dem Kläger erteilten Waffenbesitzkarten (Waffenscheine) und untersagte ihm den Erwerb sowie den Besitz von Waffen und Munition.

Die hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Der Kläger besitze nicht die für einen Waffenschein erforderliche Zuverlässigkeit, weil er mit dem Revolver nicht sachgerecht umgegangen sei und ihn nicht sorgfältig verwahrt habe. Dafür bestünden strenge Anforderungen, die der Kläger nicht erfüllt habe.

Während er schlief, habe er keine unmittelbare Kontrolle über die Waffe gehabt. Einen Zugriff anderer Personen habe er nicht sicher verhindern können. Insbesondere sei der Revolver seiner Ehefrau nachts zugänglich gewesen.

Außerdem sei der Kläger als unzuverlässig anzusehen, weil die Besorgnis bestehe, dass er den Revolver missbräuchlich verwenden werde. Grundsätzlich dürfe ein Waffenbesitzer seine Waffe zwar in den gesetzlich geregelten Notwehrfällen, also zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs, einsetzen. Dass in der Vergangenheit unbekannte Personen auf seinem Grundstück gewesen seien, begründe aber noch keine gegenwärtige Notwehrsituation. Jeder Waffenbesitzer sei in dieser Situation dazu verpflichtet, zunächst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor er eine Waffe bereithalte. So könne der Kläger z. B. die Polizei informieren und sie um verstärkte nächtliche Kontrollen bitten.

(Urteil vom 23.10.2008, Aktenzeichen: 5 A 46/08)

Keine flüssigen Mittel

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin,
sehr geehrter Herr Staatsanwalt,

hiermit erstatte ich in eigenem Namen Strafanzeige gegen Herrn

B. I.
B.straße …
51… Köln

wegen Betruges und aller ansonsten infrage kommenden Delikte.

Herr I. beauftragte mich am 8. … 2008, ihn in einer Verkehrsstrafsache zu vertreten. Anlass war eine Vorladung als Beschuldigter, die Herr I. vom Polizeipräsidium Köln mit Schreiben vom 29. … 2008 erhalten hatte. Herr I. erteilte mir eine schriftliche Vollmacht. Ich meldete mich mit Schreiben vom 8. … 2008 und erhielt in der zugrunde liegenden Sache Akteneinsicht.

Es handelt sich um das Ermittlungsverfahren … Js …. /08 der Staatsanwaltschaft Köln; ich beantrage gegebenenfalls die Beiziehung der Akte.

Mit Herrn I. hatte ich bei der Besprechung vereinbart, dass dieser einen Kostenvorschuss von 200,00 € zahlt. Die Gebühren sollten ansonsten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden.

Am 23. … 2008 lag mir dann die Ermittlungsakte vor. Ich erinnerte Herrn I. nochmals daran, den Kostenvorschuss zu überweisen oder bar einzuzahlen. Hierzu setzte ich eine Frist zum 7. Mai 2008 und kündigte Herrn I. an, dass ich für den Fall der Nichtzahlung nicht weiter für ihn tätig sein werde.

Eine Zahlung erfolgte nicht.

Ich war dann gezwungen, unser Honorar gemäß Rechnung vom 2. … 2008 über 408,87 € gerichtlich einzuklagen.

Herr I. legte gegen den Mahnbescheid und gegen den Vollstreckungsbescheid keine Rechtsmittel ein, sodass ein Vollstreckungsbescheid rechtskräftig wurde (Amtsgericht Hagen 08-…).

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung stellte sich dann heraus, dass Herr I. bereits am 3. … 2006 die eidesstattliche Versicherung vor dem Amtsgericht Köln abgegeben hat (… M …/06). Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass Herr I. weder Bargeld noch sonstige Vermögenswerte besitzt. Er hat auch kein Arbeitseinkommen. Sein Guthabenkonto weist kein Guthaben auf. Außerdem lagen Kontopfändungen vor.

Indem Herr I. mir die Zahlung des Kostenvorschusses von 200,00 € sowie der Anwaltsgebühren für meine Tätigkeit zusagte, hat er eine nicht vorhandene Zahlungsfähigkeit vorgespiegelt. Hätte mir Herr I. mitgeteilt, dass er die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und keine flüssigen Mittel besitzt, wäre ich nicht für ihn tätig geworden.

Unserer Anwaltskanzlei ist also ein Vermögensschaden entstanden. Dieser Vermögensschaden besteht nicht nur in den entstandenen, aber nicht realisierbaren Anwaltsgebühren. Wir mussten vielmehr auch als Antragsteller für die Akteneinsicht eine Aktenversendungspauschale von 12,00 € an die Kölner Gerichtskasse überweisen. Auch mit diesen Auslagen fallen wir offensichtlich aus. Im Innenverhältnis ist Herr I. verpflichtet, die Auslagen zu erstatten.

Ich bitte um eine Nachricht über den Ausgang des Verfahrens.

Folgende Unterlagen sind als Anlagen beigefügt:

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Das wird knapp

Ich kann das ja verstehen, dass man vor einer Ladung zum Strafantritt gerne die Augen verschließt. Aber die Unterlagen, mit denen um eine Fristverlängerung nachgesucht werden kann, erst eine knappe Woche vor Ultimo einzureichen, ist schon sehr riskant.

Mich veranlasst das jedenfalls zu dem glasklaren Hinweis, dass der (natürlich sofort rausgeschickte) Antrag keine aufschiebende Wirkung hat. Sofern die für die Vollstreckung zuständige Staatsanwaltschaft bis zum letzten Tag nicht entschieden hat, muss die Strafe angetreten werden.

Sonst stehen in absehbarer Zeit die Herren in Grün vor der Tür. Die Chance auf offenen Vollzug hätte sich damit erfahrungsgemäß auch erledigt.

NRW-Umweltminister leistet sich „offene Widersprüche“

Der nordrhein-westfälische Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) lobt öffentlich, wofür er seinen ehemaligen Abteilungsleiter strafrechtlich verfolgen lässt. Uhlenberg spricht in einem jetzt bekannt gewordenem Prospekt von „modernem Umweltschutz“ und preist auf Seite 8 ein Forschungsvorhaben, für das Harald F. (Grüne) drei Wochen lang in Untersuchungshaft sitzen musste.

Ihm wird nach wie vor vorgeworfen, er habe die Untersuchungen über „Schadstoffeinträge in Oberflächengewässer“ rechtswidrig aus zweckgebundenen Abwasserabgaben finanziert. Just über dieses Verfahren íst der Minister stolz. Wörtlich heisst es: „Die in der vorliegenden Veröffentlichung aus dem Bereich der Gewässergüte und der Abwasserbeseitigung dargestellten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind aus Mitteln der Abwasserabgabe finanziert worden“.

Genau deswegen aber ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen F. Er soll das inzwischen abgeschlossene Projekt illegal abgesprochen und vergeben haben. Kurios auch: In der Projektbeschreibung des Ministers werden Personen und Institute unterstützend erwähnt, die zum Kreis der Beschuldigten gehören – weil sie das Konzept umgesetzt haben.

Das Umweltministerium sieht keine Kontroverse zwischen dem Lob des Ministers und dem Strafverfahren: „Wir haben Herrn F. ja gar nicht wegen dieses Projekts angezeigt“, behauptet Ministeriumssprecher Markus Fliege. Tatsache ist nachweislich das Gegenteil. In der Strafanzeige des Ministeriums ist von Vorteilsannahme, Bestechung und Bestechlichkeit die Rede – von Korruption also. Und in der Rubrik „Begehensweise“ heisst es wörtlich: „freihändige Vergabe von Fortschungsaufträgen“.

F. sieht sich unschuldig verfolgt und mutmaßt, mit ihm solle durch das vom Ministerium betriebene Strafverfahren ein kritischer Geist mundtot gemacht werden. Er hatte in seiner Amtszeit immer wieder intern, aber auch deutlich und öffentlich vor der Verharmlosung des Umweltgiftes PFT gewarnt. Eine Art von Rache des Ministers sehen auch SPD und die Grünen im Landtag, sie fragen nach politischen Einflußnahmen auf die Ermittlungen.

Übermorgen soll Uhlenberg im Umweltauschuss des Landtages Rede und Antwort stehen. Schon einmal war er mit Unterstellungen gegen F. vorgegangen, als er 2006 dem Grünen und engem Vertrauten seiner Vorgängerin Bärbel Höhn fristlos vor die Tür setzte. Am Arbeitsgericht Düsseldorf kam es allerdings zu einem Vergleich, mit dem F. rehabiliert wurde.

Das bekannt gewordene Lob des Ministers zu einem Projekt, für das F. sich verantworten muss, macht auch dem ermittelnden Oberstaatsanwalt Ralf Meyer Kopfzerbrechen. Er sieht einen „offenen Widerspruch“. Auch deswegen ruhe, wie berichtet, seit über einem Monat das Verfahren. Mit einem Ergebnis der aktuellen Bestandsaufnahme durch die Generalstaatsanwaltschaft wird in etwa zwei Wochen gerechnet. (pbd)

Früherer Bericht im law blog

Dem Wahnsinn entgehen

Auf meinem Netbook Acer Aspire One war im Auslieferungszustand zwar Windows XP, aber als Textprogramm nur die Microsoft Works Textverarbeitung 8.5. Dabei handelt es sich, habe ich irgendwo gelesen, um ein verkapptes Word 2003.

Das wäre für meine bescheidenen Zwecke völlig ausreichend. Allerdings speichert das Teil serienmäßig im nicht gerade verbreiteten Dateiformat .wps ab. Was beim Übertragen der Texte aufs Notebook oder den PC im Büro dazu führt, dass das dortige Word 2003 nichts begreift oder irgendwelche Konverter installieren will. Manchmal geht auch nur Wordpad auf. Warum, ist bei den Microsoft-Formaten sicher eine Frage, die direkt in den Wahnsinn führt.

Leider ist es mir auch nicht gelungen, in den Works-Optionen eine Einstellung zu finden, mit der ich Texte standardmäßig im Format .doc abspeichern kann. Ebenso wenig scheint es möglich zu sein, die Standardschrift im Startfenster auf 16 oder 18 Punkt einzustellen. Was auf dem kleinen Bildschirm des Aspire One zwingend ist, wenn man sich beim Tippen die Augen nicht verderben will.

All diese Kleinigkeiten haben dazu geführt, dass ich mir OpenOffice aufs Netbook installiert habe. Seltsamerweise lässt sich hier all das binnen Sekunden einstellen, was bei Works nicht geht. Sogar gegen die Standardendung .doc hat Open Office nichts einzuwenden. Die Datei heißt dann nicht nur so, Word 2003 hat auch keinerlei Probleme mit der Übernahme.

Die Bedienung ist ansonsten kinderleicht. Irgendwie scheinen die Macher von Open Office versucht zu haben, Open Office Writer zu dem zu machen, was Word eigentlich mal hätte werden können. Eine intuitiv bedienbare, nicht nervende Textverarbeitung. Das ist ihnen gelungen. Mittlerweile bin ich so weit, dass ich Open Office Writer den Vorzug vor Word gebe.

Die Tage werde ich mal schauen, ob ich unsere Textvorlagen aus dem Büro konvertiert bekomme. Wenn ja, wird Microsoft nicht damit rechnen können, dass wir Geld für Office 2007 in die Hand nehmen.

Regierung führt das e-Porto ein

In den FAQ zur geplanten staatlichen De-Mail findet sich ein interessanter Passus:

Wie teuer wird der De-Mail-Versand?

Preise und Modalitäten wird jeder Anbieter von De-Mail im freien Wettbewerb um die Kunden selbst festlegen. Es wird voraussichtlich ein ähnliches Prinzip wie beim Postversand gelten: der Absender zahlt ein e-Porto.

Eigentlich kann man so was doch nur ernsthaft erwägen, wenn der Anschlusszwang für jeden Bürger eine Option ist. Offen gesagt wird das zwar noch nicht. Aber jetzt wette ich, De-Mail wird keine freiwillige Angelegenheit bleiben.

(Link gefunden bei netzpolitik.org)

Nachhaltig angelegt

Eigentlich war ich der Meinung, vor einiger Zeit rechtzeitig aus Aktien raus zu sein. Vielleicht hätte ich auch an die private Rentenversicherung denken sollen. Die habe ich 2005 abgeschlossen, weil mich der Kundenberater meiner Bank belatschert hat die Beiträge seitdem von der Steuer abgesetzt werden können.

Ich habe mich damals wohl dafür entschieden, dass die Versicherung mein Geld in Aktienfonds steckt. Offensichtlich sendet die Versicherung allenfalls jährlich einen Zwischenstand. So erfahre ich jetzt, dass zum 1. November 2008 noch 52,6 Prozent des eingezahlten Kapitals vorhanden sind. Wie immer bei Verlusten tröste ich mich damit, dass es sich um eine nachhaltige (Copyright: Angela Merkel) Anlage handelt und ich damit das Finanzsystem stütze. Ist doch schön, wenn man helfen kann.

Eine andere Passage des Schreibens stimmt mich allerdings nachdenklich. Für jeweils 10.000 Euro Vertragsguthaben wird mir eine monatliche Rente von 25,16 Euro garantiert. Wenn ich das überschlägig hochrechne, muss ich sehr gesund leben und auf den Tag hoffen, an dem mich der Fotograf der Lokalzeitung zum 100. Geburtstag mit dem Bürgermeister ablichtet – sonst dürfte von nennenswerter Rendite kaum die Rede sein.

Der Milliardär, der einer bleiben möchte

Der nach staatlicher Hilfe rufende Unternehmer Adolf Merckle hat sich bislang gesträubt, mit seinem Privatvermögen für weitere Kredite zu bürgen. Dies berichtet das Handelsblatt. Erst nachdem er bei der baden-württembergischen Landesregierung unsanft abgeblitzt ist, soll Merckle nun bereit sein, in die Privatschatulle zu greifen.

Wenn’s stimmt, ist es an Dreistigkeit wohl kaum zu überbieten. Was Lutz Heilmann für die Linke ist, könnte Adolf Merckle für die deutschen Unternehmer werden.

Nachtrag: Nicht das Land hilft, sondern die Landesbank. Was natüüüüüürlich nicht dasselbe ist. Hoffentlich fragt bei Gelegenheit mal jemand nach, was aus Merckles privaten Sicherheiten geworden ist.

Es geht wieder los

Dann war da noch die empörte Kundin in der Spielwarenabteilung des Kaufhofs. Die Auswahl an Spielen für Nintendo DS sei ja wohl „mehr als mickrig“, blaffte sie den Verkäufer an und gab mit ihrem Tonfall für mich eine gelungene Eröffnung der grausamsten Zeit des Jahres ab. Der Verkäufer empfahl ihr freundlich, es doch mal bei Saturn oder Media Markt zu versuchen. „Die haben eine Riesenauswahl, da finden Sie was für Ihr Kind.“ Darauf die Frau:

Das ist ja schamlos, wie Sie hier aus Bequemlichkeit die Konkurrenz empfehlen. Sie hängen wohl nicht an Ihrem Arbeitsplatz? Ich könnte ja mal Ihrem Chef erzählen, wie Sie hier der Konkurrenz die Kunden zuschustern.

Der Verkäufer lächelte nur und versicherte, sein Abteilungsleiter mache das genauso. Er werde, sofern er das Weihnachtsgeschäft überlebt, sogar zum stellvertretenden Filialleiter befördert. Beim Media-Markt. Leider hat die Frau den Witz nicht verstanden.

Ich für meinen Teil konnte nur mühsam der Versuchung auf einen Glühwein widerstehen.