Ich kann das ja verstehen, dass man vor einer Ladung zum Strafantritt gerne die Augen verschließt. Aber die Unterlagen, mit denen um eine Fristverlängerung nachgesucht werden kann, erst eine knappe Woche vor Ultimo einzureichen, ist schon sehr riskant.
Mich veranlasst das jedenfalls zu dem glasklaren Hinweis, dass der (natürlich sofort rausgeschickte) Antrag keine aufschiebende Wirkung hat. Sofern die für die Vollstreckung zuständige Staatsanwaltschaft bis zum letzten Tag nicht entschieden hat, muss die Strafe angetreten werden.
Sonst stehen in absehbarer Zeit die Herren in Grün vor der Tür. Die Chance auf offenen Vollzug hätte sich damit erfahrungsgemäß auch erledigt.