Wir haben für eine Firma einen Unfallschaden reguliert. Die gegnerische Versicherung hat unsere Kosten bezahlt. Inklusive Umsatzsteuer. Obwohl wir in die Rechnung reingeschrieben haben, dass unsere Mandantin die Vorsteuer abziehen kann und somit lediglich der Nettobetrag zu zahlen ist.
(Trotzdem schicke ich immer eine Bruttorechnung, weil es dann nicht noch mal eine neue Rechnung produzieren muss, um beim Mandanten die Umsatzsteuer anzufordern. Prügel von Steuerexperten nehme ich für diese Praxis demütig entgegen.)
Jetzt überlege ich natürlich, ob ich die Versicherung informieren muss. Ich denke eher nicht, immerhin ist unsere Rechnung eindeutig. Wenn die Versicherung die Umsatzsteuer trotzdem zahlt, darf ich das doch als freundliche Geste betrachten. Falls reklamiert wird, erstatten wir den Betrag natürlich.
Der Mandantin ist es sowieso egal, Stichwort: durchlaufender Posten.