Ich habe einige neue Unterlagen durchgesehen. Darunter auch Korrespondenz zu einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Beschwerdeführer hatte um eine Fristverlängerung gebeten. Diese wurde ihm gewährt. Allerdings nur mit einer deutlichen Warnung:
Sollten Sie die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist einreichen, wird die Akte ohne weitere Benachrichtigung zerstört.
Mit freundlichen Grüßen
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Rechtsreferentin