Aus dem Schreiben einer Hausverwaltung:
Das Treppenhaus wurde in diesem Objekt schon immer geputzt. Der Eigentümer hat aus Kulanzgründen den Altmietern diese Kosten erlassen. Ihre Mandantin ist „Neumieterin“ und die Hausreinigung ist im Mietvertrag eingeschlossen.
Klar, dem Vermieter fällt es leicht, kulant zu sein. Er legt einfach die kompletten Kosten für die Hausreinigung auf die „Neumieter“ um, so dass diese sein Entgegenkommen bezahlen. Richtigerweise müsste der Vermieter die Kosten der „Altmieter“ selbst übernehmen.
Aber das will er, wenig verwunderlich, einfach nicht verstehen.