Aus dem Schreiben einer Staatsanwaltschaft in Baden-Württemberg:
Auch im Interesse einer beschleunigten Erledigung des Verfahrens, würden Sie mir helfen, wenn Sie mir … mitteilen könnten. Im Hinblick auf die gewährte Akteneinsicht nehme ich auch gerne eine Stellungnahme zum Tatvorwurf entgegen. Hinsichtlich beider Anliegen wäre ich für Erledigung bis 15.12.2008 dankbar.
Das ist nicht unbedingt der gängige Ton.