Die Berliner Polizei ermittelt gegen einen Demonstranten bzw. „Störer“, der sich an der Freien Universität ein Plakat vor den Körper gehalten hat. Grund ist aber nicht „passive Bewaffnung“, sondern ein anderer Umstand. Das Plakat hatte kein Impressum, wie die aufmerksamen Beamten feststellten. Aus dem Polizeibericht:
… Der junge Mann hielt weiterhin ein Plakat vor dem Körper, welches kein Impressum hatte. … Gegen ihn wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Zuwiderhandlung gegen das Pressegesetz … gefertigt.
Der Vorwurf ist nach dem Berliner Pressegesetz zwar nicht ganz absurd (§§ 6, 7, 21). Aber trotzdem bedarf es wohl gar nicht mehr eines Gerichtsverfahrens mit wichtigen Fragen (Druckwerk? Selbstverleger?), um die Sache schon jetzt als Posse zu bezeichnen.
Oder als Beleg dafür, dass in gewissen Kreisen mittlerweile jedes Augenmaß verloren geht.